Wie seht ihr Elvis, den Menschen?

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  • praytome
    Gehört zum Inventar

    • 23.06.2005
    • 3426

    Zitat von Vany
    Es ist traurig dass er keine Recht mehr zu haben scheint, vorallem weil er tot ist. Er kann sich nicht mehr wehren. Da kann z. B. ein "möchtegern Freund" von ihm herkommen und einfach behaupten er wäre so oder so gewesen und Elvis kann sich dazu nicht mal mehr äußern...

    Schade.....

    das scheint ja wohl eindeutig auch das denken einiger leute zu sein wie man in diesem forum merken kann aber wenn bluesy das jetzt schon sagt na dann prost mahlzeit...
    Das neue Buch von Praytome Publishing:

    "My Years With Elvis And The Colonel" by Charles Stone

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    • gast-20110818

      Zitat von praytome
      bluesy du weisst i mag di aber das is ja wohl a schass....

      30 jahre nach seinem tod hat jemand keine rechte mehr...alter ich bitte dich...
      solche sätze erwarte ich von anderen aber nicht von dir...
      Ab wann hat denn ein Mensch keine Rechte mehr?

      Kann mich ein Nachfahre von Billy The Kid wegen Verleumdung verklagen, wenn ich behaupte, sein Vorfahr hätte im Wilden Westen Postkutschen überfallen?

      Nee, irgendwann ist Schluss mit Persönlichkeitsrechten. Ich glaube in Deutschland sind's 10 Jahre.
      Zuletzt geändert von Gast; 18.05.2008, 02:58

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      • Girlhappy
        Gehört zum Inventar

        • 24.09.2003
        • 1098

        Zitat von Linda JnB
        Ich habe mal in einem Interview gehört wie jemand über ihn sagte: Als ich ihn das erste Mal lachen hörte, da wusste ich, was für ein toller Mensch er war....
        Denke, das spricht für sich!
        Auch wir können ihn lachen hören auf vielen Tonträgern (ich muss dann immer mitlachen) Linda sagte einmal bei Larry King: " Elvis lachte vom Kopf bis zu den Füßen".

        Sehr schöne Postings teilweise hier in diesem Thread. Und wie The King und Linda schon so treffend geschrieben haben, man kann sich nur aus vielen Quellen ein eigenes Bild machen. Ich hätte ihn so gerne persönlich gekannt.

        Meine Meinung ist: Elvis war ein begnadetes Talent, ein großer Künstler wie es nur wenige gibt. Außerdem sehe ich ihn als wohl sehr intelligent, sehr clever und sehr zielstrebig an. Das wurde alles schon hier geschildert. Dann sehe ich ein warmes Herz und viel Gefühl.

        Elvis fasziniert mich und das schon seit 1956. Ich habe so viel über ihn gelesen und wie oft habe ich seine Filme und Dokus über ihn angeschaut. Nicht mehr zu zählen. Ich habe ihn ständig beobachtet, wie er geht, wie er lacht, seine Gestik und Mimik. Einfach umwerfend, dieser Mann.

        Damit will ich nicht sagen, dass er ein Heiliger war. Er war sicherlich auch ein kleiner Schweinehund. Na und? Er war einfach Elvis, eben etwas ganz Besonderes.

        Kommentar

        • praytome
          Gehört zum Inventar

          • 23.06.2005
          • 3426

          Zitat von Blues Boy
          Ab wann hat denn ein Mensch keine Rechte mehr?

          Kann mich ein Nachfahre von Billy The Kid wegen Verleumdung verklagen, wenn ich behaupte, sein Vorfahr hätte im Wilden Westen Postkutschen überfallen?

          Nee, irgendwann ist Schluss mit Persönlichkeitsrechten. Ich glaube in Deutschland sind's 10 Jahre.
          dasn scherz oder?
          echt jetzt?
          Das neue Buch von Praytome Publishing:

          "My Years With Elvis And The Colonel" by Charles Stone

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          • gast-20110818

            Zitat von praytome
            dasn scherz oder?
            echt jetzt?
            Gut, sag mir einfach wie lange ein Mensch Rechte hat. Unendlich? Ich bin offen für alles.

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            • praytome
              Gehört zum Inventar

              • 23.06.2005
              • 3426

              nein äh ich äh weiss es nicht ....war das dein ernst mit 10 jahren...
              ich meine ist DAS deutsches recht....????

              ich finde es ist egal wie lange jemand tod ist....
              neiemand hat das recht über einen anderen lügen zu verbreiten....
              als toter darfst du doch nicht zum freiwild für jeden spinner werden und solange es angehörige gibt ...müssen die auch in der lage sein dagegen vorzugehen
              Das neue Buch von Praytome Publishing:

              "My Years With Elvis And The Colonel" by Charles Stone

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              • gast-20100121

                Das postmortale Persönlichkeitsrecht (Deutschland)
                betrifft die Fortsetzung des vom allgemeinen Persönlichkeitsrecht gewährten Schutzes über den Tod einer Person hinaus (post mortem)aus Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes. Das Recht bezieht sich sowohl auf die ideellen Aspekte als auch auf die kommerzielle Verwertung einer Persönlichkeit nach ihrem Tod. Ein Anspruch auf Anonymität des Verstorbenen besteht jedoch nicht.

                Der Datenschutz, das Namensrecht und das Recht auf informelle Selbstbestimmung enden mit dem Tod des Menschen. Der Wert- und Achtungsanspruch, der aus der Menschenwürde (Art. 1) des Grundgesetzes) abzuleiten ist, besteht jedoch für eine gewisse Zeit fort, verblasst jedoch mit zunehmendem Zeitablauf.

                Gegen die Verletzung des ideellen Anteils am postmortalen Persönlichkeitsrecht können nur nahestehenden Angehörige oder Wahrnehmungsberechtigte, die der Betroffene zu Lebzeiten dazu berufen hat (dies kann unter Umständen auch eine Institution sein), vorgehen (Aktivlegitimation). Ein Anspruch auf Geldentschädigung ist dabei ausgeschlossen, weil dessen Genugtuungsfunktion nach dem Tode des Betroffenen ins Leere ginge. Bei Verletzung des vermögenswerten Aspektes des postmortalen Persönlichkeitsrechts stehen den Erben jedoch sowohl Abwehr- als auch Schadensersatzansprüche zu.

                Der Schutz des vermögenswerten Bestandteils des postmortalen Persönlichkeitsrechtes endet zehn Jahre nach dem Tod der Person. Die ideellen Bestandteile können dagegen auch nach Ablauf von zehn Jahren geschützt sein. Das Recht am eigenen Bild kann von den Angehörigen bis zu zehn Jahre nach dem Tod geltend gemacht werden. Archivische Sperrfristen tragen dem postmortalen Persönlichkeitsrecht Rechnung, indem sie die Einsicht in personenbezogene Unterlagen im Archivgut erst nach einiger Zeit (meist zehn oder 30 Jahre) nach Abschluss der Unterlagen freigeben.

                (http://de.wikipedia.org/wiki/Postmor...lichkeitsrecht)

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                • gast-20100121

                  D.h., Angehörige können selbstverständlich gegen Lügen und üble Nachrede über einen Verstorbenen vorgehen.
                  Wobei sich mir die Frage stellt, bei dem ganzen Unsinn, der über Elvis verbreitet wird überall, wieviel Kraft, Zeit und Geld würde es kosten jeweils dagegen vorzugehen? Ich glaub das würde wenig Sinn machen für Lisa Marie z.B. Sie würde unendlich viel Aufwand betreiben müssen. Und aus der Welt geschafft wäre das Problem damit noch lange nicht.
                  So ist es wohl jedem einzelnen überlassen zuerst zu überlegen, ob der Gedanke, den man da verfassen will über die verstorbene Person nicht mit dessen Würde kollidiert. Wenn dieses Nachdenken stattfände, wäre manche üble Nachrede, manche Lüge und Häme gar nicht erst aufgekommen. Utopie.

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                  • gast-20110818

                    Zitat von praytome
                    nein äh ich äh weiss es nicht ....war das dein ernst mit 10 jahren...
                    Nach zehn Jahren erlischt zumindest ein Persönlichkeitsrecht: Das Recht am eigenen Bild.

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                    • gast-20110818

                      Zitat von Dream
                      Der Wert- und Achtungsanspruch, der aus der Menschenwürde (Art. 1) des Grundgesetzes) abzuleiten ist, besteht jedoch für eine gewisse Zeit fort, verblasst jedoch mit zunehmendem Zeitablauf.
                      Hm, ein bisschen schwammig also.

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                      • Beetle
                        Fühlt sich hier wohl

                        • 23.01.2008
                        • 92

                        Ein Tag lang ohne Sorgen zu sein, bedeutet einen Tag lang unsterblich zu sein.

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                        • gast-20100121

                          Schwammig insofern, als daß die Rechtssprechung und die Durchsetzung des postmortalen Persönlichkeitsrechts auf lebende juristische Vertreter des Verstorbenen angewiesen ist, die das Recht auch einklagen.
                          Gibt es diese Vertreter nicht mehr, verschwindet das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Verstorbenen, im Sinne seiner Würde nicht, es ist nur nicht mehr oder nur noch sehr schwer einklagbar.

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                          • praytome
                            Gehört zum Inventar

                            • 23.06.2005
                            • 3426

                            bluesy und dream danke für die hochinteressanten postings in der sache...

                            einiges erstaunt mich ...
                            Das neue Buch von Praytome Publishing:

                            "My Years With Elvis And The Colonel" by Charles Stone

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                            • burroughs
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                              • 09.02.2004
                              • 56251

                              Zitat von Beetle
                              Ein Tag lang ohne Sorgen zu sein, bedeutet einen Tag lang unsterblich zu sein.
                              abgesehen davon, daß der verse-thread weiter hinten ist
                              bin ich mir absolut sicher, daß die unsterblichkeit mit genügend sorgen und unannehmlichkeiten behaftet wäre, wenn es sie denn gäbe

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                              • gast-20100125

                                Die Fan-Verehrung für Elvis hat ja gigantische Ausmasse. Und was da so alles kurisiert - das ist teilweise doch schon ganz schön happig und hat mit Fan-Verehrung nichts mehr zu tun.
                                Bei den vielen Publikationen, die es über Elvis gibt..... also, da frage ich micht echt, was das soll. Ich selbst habe mit 2 Büchern voll in die Sch... gegriffen, aber das muss man auch durch. Man kann sich mit der Zeit sehr gut ein Bild davon machen, welche Bücher gut u. sachlich recherchiert sind u. ich habe den Eindruck bekommen - leider nicht viele.
                                Da wird Elvis mit Dreck beworfen (sage nur H. Lanier), es werden Tatsachen verdreht bzw. so hingebogen wie man es braucht usw.

                                Es ist ja leichter, einen Toten zu verunglimpfen, denn der kann sich ja nicht mehr zur Wehr setzen, als sich mit den beweisbaren Tatsachen auseinander zu setzen. Da wird es nämlich schwierig u. wie man ja auch hier im Forum sieht, gibt es Leute, die durch nichts zu überzeugen sind.

                                Perönlich stehe ich erst am Anfang bei meinen Nachforschungen und ich muss sagen, in einigen Dingen musste ich meine vorherige Meinung ganz schön revidieren u. mit einer anderen Denke an die ganze Sache rangehen.
                                Und ich denke, das sollte man tun - gerade ihm Hinblick als Fan von Elvis, aber in erster Linie aus RESPEKT vor dem MENSCHEN Elvis.

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