Wie seht ihr Elvis, den Menschen?
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Kann mich ein Nachfahre von Billy The Kid wegen Verleumdung verklagen, wenn ich behaupte, sein Vorfahr hätte im Wilden Westen Postkutschen überfallen?
Nee, irgendwann ist Schluss mit Persönlichkeitsrechten. Ich glaube in Deutschland sind's 10 Jahre.Zuletzt geändert von Gast; 18.05.2008, 02:58Kommentar
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Sehr schöne Postings teilweise hier in diesem Thread. Und wie The King und Linda schon so treffend geschrieben haben, man kann sich nur aus vielen Quellen ein eigenes Bild machen. Ich hätte ihn so gerne persönlich gekannt.
Meine Meinung ist: Elvis war ein begnadetes Talent, ein großer Künstler wie es nur wenige gibt. Außerdem sehe ich ihn als wohl sehr intelligent, sehr clever und sehr zielstrebig an. Das wurde alles schon hier geschildert. Dann sehe ich ein warmes Herz und viel Gefühl.
Elvis fasziniert mich und das schon seit 1956. Ich habe so viel über ihn gelesen und wie oft habe ich seine Filme und Dokus über ihn angeschaut. Nicht mehr zu zählen. Ich habe ihn ständig beobachtet, wie er geht, wie er lacht, seine Gestik und Mimik. Einfach umwerfend, dieser Mann.
Damit will ich nicht sagen, dass er ein Heiliger war. Er war sicherlich auch ein kleiner Schweinehund. Na und? Er war einfach Elvis, eben etwas ganz Besonderes.Kommentar
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Ab wann hat denn ein Mensch keine Rechte mehr?
Kann mich ein Nachfahre von Billy The Kid wegen Verleumdung verklagen, wenn ich behaupte, sein Vorfahr hätte im Wilden Westen Postkutschen überfallen?
Nee, irgendwann ist Schluss mit Persönlichkeitsrechten. Ich glaube in Deutschland sind's 10 Jahre.
echt jetzt?Das neue Buch von Praytome Publishing:
"My Years With Elvis And The Colonel" by Charles StoneKommentar
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nein äh ich äh weiss es nicht ....war das dein ernst mit 10 jahren...
ich meine ist DAS deutsches recht....????
ich finde es ist egal wie lange jemand tod ist....
neiemand hat das recht über einen anderen lügen zu verbreiten....
als toter darfst du doch nicht zum freiwild für jeden spinner werden und solange es angehörige gibt ...müssen die auch in der lage sein dagegen vorzugehenDas neue Buch von Praytome Publishing:
"My Years With Elvis And The Colonel" by Charles StoneKommentar
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Das postmortale Persönlichkeitsrecht (Deutschland)
betrifft die Fortsetzung des vom allgemeinen Persönlichkeitsrecht gewährten Schutzes über den Tod einer Person hinaus (post mortem)aus Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes. Das Recht bezieht sich sowohl auf die ideellen Aspekte als auch auf die kommerzielle Verwertung einer Persönlichkeit nach ihrem Tod. Ein Anspruch auf Anonymität des Verstorbenen besteht jedoch nicht.
Der Datenschutz, das Namensrecht und das Recht auf informelle Selbstbestimmung enden mit dem Tod des Menschen. Der Wert- und Achtungsanspruch, der aus der Menschenwürde (Art. 1) des Grundgesetzes) abzuleiten ist, besteht jedoch für eine gewisse Zeit fort, verblasst jedoch mit zunehmendem Zeitablauf.
Gegen die Verletzung des ideellen Anteils am postmortalen Persönlichkeitsrecht können nur nahestehenden Angehörige oder Wahrnehmungsberechtigte, die der Betroffene zu Lebzeiten dazu berufen hat (dies kann unter Umständen auch eine Institution sein), vorgehen (Aktivlegitimation). Ein Anspruch auf Geldentschädigung ist dabei ausgeschlossen, weil dessen Genugtuungsfunktion nach dem Tode des Betroffenen ins Leere ginge. Bei Verletzung des vermögenswerten Aspektes des postmortalen Persönlichkeitsrechts stehen den Erben jedoch sowohl Abwehr- als auch Schadensersatzansprüche zu.
Der Schutz des vermögenswerten Bestandteils des postmortalen Persönlichkeitsrechtes endet zehn Jahre nach dem Tod der Person. Die ideellen Bestandteile können dagegen auch nach Ablauf von zehn Jahren geschützt sein. Das Recht am eigenen Bild kann von den Angehörigen bis zu zehn Jahre nach dem Tod geltend gemacht werden. Archivische Sperrfristen tragen dem postmortalen Persönlichkeitsrecht Rechnung, indem sie die Einsicht in personenbezogene Unterlagen im Archivgut erst nach einiger Zeit (meist zehn oder 30 Jahre) nach Abschluss der Unterlagen freigeben.
(http://de.wikipedia.org/wiki/Postmor...lichkeitsrecht)Kommentar
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D.h., Angehörige können selbstverständlich gegen Lügen und üble Nachrede über einen Verstorbenen vorgehen.
Wobei sich mir die Frage stellt, bei dem ganzen Unsinn, der über Elvis verbreitet wird überall, wieviel Kraft, Zeit und Geld würde es kosten jeweils dagegen vorzugehen? Ich glaub das würde wenig Sinn machen für Lisa Marie z.B. Sie würde unendlich viel Aufwand betreiben müssen. Und aus der Welt geschafft wäre das Problem damit noch lange nicht.
So ist es wohl jedem einzelnen überlassen zuerst zu überlegen, ob der Gedanke, den man da verfassen will über die verstorbene Person nicht mit dessen Würde kollidiert. Wenn dieses Nachdenken stattfände, wäre manche üble Nachrede, manche Lüge und Häme gar nicht erst aufgekommen. Utopie.Kommentar
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Schwammig insofern, als daß die Rechtssprechung und die Durchsetzung des postmortalen Persönlichkeitsrechts auf lebende juristische Vertreter des Verstorbenen angewiesen ist, die das Recht auch einklagen.
Gibt es diese Vertreter nicht mehr, verschwindet das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Verstorbenen, im Sinne seiner Würde nicht, es ist nur nicht mehr oder nur noch sehr schwer einklagbar.Kommentar
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Die Fan-Verehrung für Elvis hat ja gigantische Ausmasse. Und was da so alles kurisiert - das ist teilweise doch schon ganz schön happig und hat mit Fan-Verehrung nichts mehr zu tun.
Bei den vielen Publikationen, die es über Elvis gibt..... also, da frage ich micht echt, was das soll. Ich selbst habe mit 2 Büchern voll in die Sch... gegriffen, aber das muss man auch durch. Man kann sich mit der Zeit sehr gut ein Bild davon machen, welche Bücher gut u. sachlich recherchiert sind u. ich habe den Eindruck bekommen - leider nicht viele.
Da wird Elvis mit Dreck beworfen (sage nur H. Lanier), es werden Tatsachen verdreht bzw. so hingebogen wie man es braucht usw.
Es ist ja leichter, einen Toten zu verunglimpfen, denn der kann sich ja nicht mehr zur Wehr setzen, als sich mit den beweisbaren Tatsachen auseinander zu setzen. Da wird es nämlich schwierig u. wie man ja auch hier im Forum sieht, gibt es Leute, die durch nichts zu überzeugen sind.
Perönlich stehe ich erst am Anfang bei meinen Nachforschungen und ich muss sagen, in einigen Dingen musste ich meine vorherige Meinung ganz schön revidieren u. mit einer anderen Denke an die ganze Sache rangehen.
Und ich denke, das sollte man tun - gerade ihm Hinblick als Fan von Elvis, aber in erster Linie aus RESPEKT vor dem MENSCHEN Elvis.Kommentar
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