Elvis - The Final Curtain....BOXCAR CD Box
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Warum sind z.B. bei den großen Konzernen wie z.B. Sony ganze Abteilungen dafür zuständig, YouTube Videos, Ebay-Auktionen u.ä. zu sperren und saftige Abmahnungen zu verschicken?
Bei privat gefilmten oder aufgenommenen Konzerten sieht es wieder etwas anders aus, aber beim CBS Material handelt es sich um gestohlenes offizielles Material, bei dem es klare Rechteinhaber gibt!Zuletzt geändert von MysteryTrain; 18.01.2011, 09:11.Kommentar
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mmh, also der verkauf auf ebay ist so eine sache
also natürlich darf man seine eigene box verkaufen, man darf sogar eine box in der sammlung haben und eine verkauft haben
es ist wie bei imports
der besitz und der verkauf (eines exemplares) ist nicht strafbar
wer jedoch mehr als 1 exemplar davon verkauft tritt als händler auf, und das ist nicht erlaubt (meines wissens nach)Kommentar
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mmh, also der verkauf auf ebay ist so eine sache
also natürlich darf man seine eigene box verkaufen, man darf sogar eine box in der sammlung haben und eine verkauft haben
es ist wie bei imports
der besitz und der verkauf (eines exemplares) ist nicht strafbar
wer jedoch mehr als 1 exemplar davon verkauft tritt als händler auf, und das ist nicht erlaubt (meines wissens nach)
gerade bei einem so heißen produkt würde ich aufpassen...Zuletzt geändert von michael grasberger; 18.01.2011, 09:37.
"We know that rock'n'roll was not a human invention, that it was the work of the Holy Ghost."
(Nick Tosches)Kommentar
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Und im Fall von (gestohlenem) offiziellen Material (wie CBS Aufnahmen, original RCA Studioaufnahmen etc.) kann es sogar von 2 Seiten gefährlich werden: einmal von den Inhabern des Urheberrechts (Recht an den Liedern selbst): wird durch die GEMA überwacht und dann noch von den Inhabern der Verwertungsrechte an einer Aufnahme. Diese gehören im Fall von "68 Comeback Special", "Aloha From Hawaii" und "Elvis in Concert" (CBS Special 1977) EPE.Kommentar
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wenn die rechte ausschliesslich bei epe liegen, wieso kriegen wir dann on tour (und früher auch aloha) nicht komplett?Hinweis in eigener Sache:
wenn du glaubst, dass ich mich dir gegenüber wie ein Arschloch verhalte, kannst du ziemlich sicher sein, dass du es verdient hastKommentar
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Verwertungsrechte = EPE (MGM, Warner, Sony usw.)
Urheberrechte = Komponisten/Autoren --> GEMA
MGM durfte also "On Tour" an sich veröffentlichen, musste aber auf "Johnny B. Goode" verzichten, da der Inhaber der Urheberrechte diese nicht rausrückte oder diese zu teuer waren
An solchen Beispielen kann man auch sehr gut die Strategie des Colonels erkennen: Er achtete darauf, dass Elvis möglichst Songs aus den eigenen Musikverlagen aufnahm, damit sowas nicht passieren kann.Kommentar
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Wird mit diesem Produkt mal wieder die ganze Bootlegger-Szene auseinander genommen? Sieht fast so aus...Kommentar
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Übrigens soll heute wieder ein weisser Kleintransporter eine ausgemachte Tour durch ein paar Länder abfahren, am Steuer Mr. Boxcar himself und Box-Auslieferungen an Händler erledigen die dann an abgemachten Tourstops die schweren Kartons in Empfang nehmen.
Wer noch keine Box hat sollte am besten jeden weissen Kleintransporter anhalten und durchsuchen, oder gleich den ganzen Wagen entführen
Aber so wie der sich bisher verhalten hat wäre es auch kein Wunder wenn am Bus in großen Lettern BOXCAR oder Elvis 77 oder sowas aufgemalt ist
Aber aufpassen bevor man sich dem Wagen nähert, erstmal schauen ob nicht dahinter ein verdächtiges Auto mit der Aufschrift EPE fährt.Kommentar
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Und im Fall von (gestohlenem) offiziellen Material (wie CBS Aufnahmen, original RCA Studioaufnahmen etc.) kann es sogar von 2 Seiten gefährlich werden: einmal von den Inhabern des Urheberrechts (Recht an den Liedern selbst): wird durch die GEMA überwacht und dann noch von den Inhabern der Verwertungsrechte an einer Aufnahme. Diese gehören im Fall von "68 Comeback Special", "Aloha From Hawaii" und "Elvis in Concert" (CBS Special 1977) EPE.Kommentar
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