Elvis - The Final Curtain....BOXCAR CD Box

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  • burroughs
    Board-Legende

    • 09.02.2004
    • 56305

    Zitat von MysteryTrain
    Bei den Fotorechten bzgl. dem Filmebuch wart ihr doch so pingelig und habt jeden Buchstaben des Gesetzes betont. Hier ist plötzlich alles ganz locker und für alle frei verfügbar?
    noch immer nicht den unterschied zwischen bootleg und offizieller vö verstanden?
    [dann wird das wohl nix mehr nach 30 jahren intensivem elvis-studium..]
    Hinweis in eigener Sache:
    wenn du glaubst, dass ich mich dir gegenüber wie ein Arschloch verhalte, kannst du ziemlich sicher sein, dass du es verdient hast

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    • MysteryTrain
      Posting-Legende

      • 12.07.2008
      • 7260

      Zitat von burroughs
      noch immer nicht den unterschied zwischen bootleg und offizieller vö verstanden?
      [dann wird das wohl nix mehr nach 30 jahren intensivem elvis-studium..]
      Bei Verletzung von Rechten ist es völlig unerheblich, ob diese "offiziell" oder "inoffiziell" geschehen! Sobald man dafür Geld verlangt, ist es eine kommerzielle Verwertung
      Warum sind z.B. bei den großen Konzernen wie z.B. Sony ganze Abteilungen dafür zuständig, YouTube Videos, Ebay-Auktionen u.ä. zu sperren und saftige Abmahnungen zu verschicken?
      Bei privat gefilmten oder aufgenommenen Konzerten sieht es wieder etwas anders aus, aber beim CBS Material handelt es sich um gestohlenes offizielles Material, bei dem es klare Rechteinhaber gibt!
      Zuletzt geändert von MysteryTrain; 18.01.2011, 09:11.

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      • gast-201108181

        Zitat von Dr.Nic
        mmh, also der verkauf auf ebay ist so eine sache
        also natürlich darf man seine eigene box verkaufen, man darf sogar eine box in der sammlung haben und eine verkauft haben

        es ist wie bei imports
        der besitz und der verkauf (eines exemplares) ist nicht strafbar
        wer jedoch mehr als 1 exemplar davon verkauft tritt als händler auf, und das ist nicht erlaubt (meines wissens nach)
        Du meinst also, daß selbst der Kauf eines Produkts, von dem man vorher weiß, daß bei dem Hersteller keine Rechte liegen bzw. diese nicht genehmigt sind, legal ist?

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        • michael grasberger
          Posting-Legende

          • 16.02.2006
          • 9995

          Zitat von Dr.Nic
          mmh, also der verkauf auf ebay ist so eine sache
          also natürlich darf man seine eigene box verkaufen, man darf sogar eine box in der sammlung haben und eine verkauft haben

          es ist wie bei imports
          der besitz und der verkauf (eines exemplares) ist nicht strafbar
          wer jedoch mehr als 1 exemplar davon verkauft tritt als händler auf, und das ist nicht erlaubt (meines wissens nach)
          stimmt nicht. du darfst von einem bootleg gar nix verkaufen, auch nicht 1 exemplar. (auch nicht dein eigenes "gebrauchtes" exemplar.)
          gerade bei einem so heißen produkt würde ich aufpassen...
          Zuletzt geändert von michael grasberger; 18.01.2011, 09:37.

          "We know that rock'n'roll was not a human invention, that it was the work of the Holy Ghost."
          (Nick Tosches)

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          • burroughs
            Board-Legende

            • 09.02.2004
            • 56305

            gut, dann versuch ma´s halt bei amazon
            Hinweis in eigener Sache:
            wenn du glaubst, dass ich mich dir gegenüber wie ein Arschloch verhalte, kannst du ziemlich sicher sein, dass du es verdient hast

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            • MysteryTrain
              Posting-Legende

              • 12.07.2008
              • 7260

              Und im Fall von (gestohlenem) offiziellen Material (wie CBS Aufnahmen, original RCA Studioaufnahmen etc.) kann es sogar von 2 Seiten gefährlich werden: einmal von den Inhabern des Urheberrechts (Recht an den Liedern selbst): wird durch die GEMA überwacht und dann noch von den Inhabern der Verwertungsrechte an einer Aufnahme. Diese gehören im Fall von "68 Comeback Special", "Aloha From Hawaii" und "Elvis in Concert" (CBS Special 1977) EPE.

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              • burroughs
                Board-Legende

                • 09.02.2004
                • 56305

                wenn die rechte ausschliesslich bei epe liegen, wieso kriegen wir dann on tour (und früher auch aloha) nicht komplett?
                Hinweis in eigener Sache:
                wenn du glaubst, dass ich mich dir gegenüber wie ein Arschloch verhalte, kannst du ziemlich sicher sein, dass du es verdient hast

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                • MysteryTrain
                  Posting-Legende

                  • 12.07.2008
                  • 7260

                  Zitat von burroughs
                  wenn die rechte ausschliesslich bei epe liegen, wieso kriegen wir dann on tour (und früher auch aloha) nicht komplett?
                  Weil Verwertungsrechte und Urheberrechte 2 Paar Schuhe sind!

                  Verwertungsrechte = EPE (MGM, Warner, Sony usw.)

                  Urheberrechte = Komponisten/Autoren --> GEMA

                  MGM durfte also "On Tour" an sich veröffentlichen, musste aber auf "Johnny B. Goode" verzichten, da der Inhaber der Urheberrechte diese nicht rausrückte oder diese zu teuer waren

                  An solchen Beispielen kann man auch sehr gut die Strategie des Colonels erkennen: Er achtete darauf, dass Elvis möglichst Songs aus den eigenen Musikverlagen aufnahm, damit sowas nicht passieren kann.

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                  • gast-20110818

                    Zitat von Paolo Pinkel
                    Du meinst also, daß selbst der Kauf eines Produkts, von dem man vorher weiß, daß bei dem Hersteller keine Rechte liegen bzw. diese nicht genehmigt sind, legal ist?
                    Nicht der Kauf, der Besitz.

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                    • gast-201108181

                      Zitat von Blues Boy
                      Nicht der Kauf, der Besitz.
                      Das ist mir klar.

                      Es hörte sich bei Dr. Nic nur so an, daß der Kauf oder einmalige Verkauf legal wäre.

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                      • gast-20110818

                        Zitat von Paolo Pinkel
                        Das ist mir klar.

                        Es hörte sich bei Dr. Nic nur so an, daß der Kauf oder einmalige Verkauf legal wäre.
                        Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass ein einmaliger Verkauf legal wäre.

                        Wird mit diesem Produkt mal wieder die ganze Bootlegger-Szene auseinander genommen? Sieht fast so aus...

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                        • Johnny B.
                          Posting-Legende

                          • 17.07.2003
                          • 8551

                          Übrigens soll heute wieder ein weisser Kleintransporter eine ausgemachte Tour durch ein paar Länder abfahren, am Steuer Mr. Boxcar himself und Box-Auslieferungen an Händler erledigen die dann an abgemachten Tourstops die schweren Kartons in Empfang nehmen.
                          Wer noch keine Box hat sollte am besten jeden weissen Kleintransporter anhalten und durchsuchen, oder gleich den ganzen Wagen entführen
                          Aber so wie der sich bisher verhalten hat wäre es auch kein Wunder wenn am Bus in großen Lettern BOXCAR oder Elvis 77 oder sowas aufgemalt ist
                          Aber aufpassen bevor man sich dem Wagen nähert, erstmal schauen ob nicht dahinter ein verdächtiges Auto mit der Aufschrift EPE fährt.

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                          • King77
                            Board-Legende

                            • 04.08.2007
                            • 14627

                            Ist das so ein weißer Kleintransporter wie du ihn fährst.

                            Kommentar

                            • Dr.Nic
                              Gehört zum Inventar

                              • 05.11.2005
                              • 1328

                              Zitat von Johnny B.
                              ... ein weisser Kleintransporter ..
                              warum ist er weiss?

                              Kommentar

                              • King77
                                Board-Legende

                                • 04.08.2007
                                • 14627

                                Zitat von MysteryTrain
                                Und im Fall von (gestohlenem) offiziellen Material (wie CBS Aufnahmen, original RCA Studioaufnahmen etc.) kann es sogar von 2 Seiten gefährlich werden: einmal von den Inhabern des Urheberrechts (Recht an den Liedern selbst): wird durch die GEMA überwacht und dann noch von den Inhabern der Verwertungsrechte an einer Aufnahme. Diese gehören im Fall von "68 Comeback Special", "Aloha From Hawaii" und "Elvis in Concert" (CBS Special 1977) EPE.
                                Sogar von 3 Seiten.Ich würde das Finanzamt nicht vergessen.Es versteuert nämlich niemand die illegalen Produkte.

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