Elvis - The Final Curtain....BOXCAR CD Box

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  • charro
    Posting-Legende

    • 03.09.2005
    • 8574

    Leute, ich muss jetzt doch noch mal was klärendes Einfügen.
    Es besteht eine ERHEBLICHE Missinterpretation zwischen der strafrechtlichen Relevanz und der eigentlichen Urheberrechtsverletzung.
    Wenn etwas nicht strafbar ist, weil etwa der Vorsatz nicht nachgewiesen werden kann, heißt das noch lange nicht, dass keine Urheberrechtsverletzung im zivilrechtlichen Sinne vorliegt. Und für diese brauche ich keinen Vorsatz, sondern einfach nur schlichte Fahrlässigkeit!
    Mal ganz deutlich: eine Abmahnung ist keine strafrechtliche Sanktion, sondern ein zivilrechtliches Instrument!!!
    Wenn der Kauf und Besitz eines Bootlegs nicht strafbar im Sinne einer strafrechtlichen Norm ist, dann besteht trotzdem der urheberrechtliche Verstoß mit Blick auf den Erwerb eines nicht lizenzierten Ton/ Filmträgers.

    Es ist daneben schlichtweg falsch, dass der private Kauf und Besitz nicht gegen das Urhebergesetz verstößt. Das UrhG (Urhebergesetz) geht ganz klar davon aus, dass das ausschließliche Recht der Verbreitung dem Rechteinhaber zusteht. Ankauf ist ebenfalls Verbreitung! Punkt! Aus!
    Dass in erster Linie natürlich die Verkäufer in Sachen Abmahnung herangezogen werden, liegt einfach darin begründet, dass es unproblematischer ist die Quelle zu sanktionieren als den letztendlichen Kunden. Gibt es keine Verkäufer, gibt es keine Kunden. Das schließt allerdings nicht aus, dass sich dies ändert oder aber im Einzelfall bereits anders gehandhabt wird, in dem auch die Käufer zur Rechenschaft gezogen werden.

    Es ist daneben auch einfach falsch, dass die Gerichte hier dem Einzelnen entgegen kommen, was die Kenntnis zum einen zum Begriff eines Bootlegs als auch zum Inhalt eines solchen Tonträgers zugestehen! Ich verweise hierzu mal beispielesweise auf die Entscheidung des LG Hamburg AZ 308 S 12/09 aus dem letzten Jahr (dort ging es übrigens um einen nicht lizenzierten Live-Mitschnitt):

    Die Beklagte hätte insoweit jedenfalls erläutern müssen, welches Verständnis des Begriffs „Bootleg” sie stattdessen zugrunde legte, als sie ihn in ihr Angebot einfügte. Das gilt umso mehr als es auch die weiteren von der Beklagten in ihr Angebot eingefügten Begriffe „ULTRA-RARE” und „**RAR**” als wenig plausibel erscheinen lassen, dass sie hinsichtlich des Wortes „Bootleg” einem semantischen Missverständnis unterlegen war.“

    Locker lassen sich weitere Indizien hinzufügen und sei dies auch nur mit einem Blick auf die erhaltenen Bewertungen in der Vergangenheit, sofern man mehrfach Imports/ Boots gekauft hat.

    Daneben ist auch der weite Glaube schlicht falsch, die private Kopie eines Tonträgers sei kein Problem! Der hier gern zitierte § 53 Abs. 1 UrhG besteht aus mehr als nur einem Halbsatz. Es ist mir absolut unerklärlich, warum niemand bis zum Satzende liest. Dort heißt es ganz konkret:

    „Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird.“



    Und jetzt kommen wir mal auf das Beispiel der Final Curtin zurück. Es grenzt schon an Ironie, um nicht zusagen absolute Dummheit, wenn ich mir die jeweiligen ebay-Angebote ansehe. Wie dämlich muss man sein, wenn ich neben den Bildern der Box auch einen Text einfüge, in dem es heißt:

    “All of the audio materials contained in the box are taken from 1st generation copies of original Soundboard/RCA tapes.”

    Freunde, Elvis-Fans und klardenkende Mitbürger: wo bitte schön will ich aus diesem Satz Unwissenheit über ein nicht lizenziertes Produkt herleiten???? Es glaubt doch wohl selber keiner hier, dass auch nur ansatzweise irgendein Gericht sagen wird, der Arme, er hat es nicht gewusst und auch nicht wissen können!

    Sorry Leute, die Box wurde über Monate hinaus in allen Foren vorgestellt. Jeder wusste wo der Hase lang läuft. Das Ding ist ausverkauft und überall gesucht. Warum muss man dann in einem ebay-Angebot so sehr auf die Pauke hauen? Und ich rede nicht von einem Angebot, sondern von allen Angeboten, die über ebay zu finden sind!

    Man kann am Ende auch sagen, man, so ein Schmierzettel namens Abmahnung ist nervig. Kann man machen, ja, Wenn man schmerzunempfindlich ist und sich gern ins eigene Knie schießt. Die Dinger sind nicht nur nervig, sondern extrem teuer. Noch mal: das hat nichts, aber auch gar nichts mit Strafrecht zu tun, sondern mit einer zivilrechtlichen Schadensersatzposition.
    Ich kenne zwar bislang keinerlei Abmahnungen aus dem Hause EPE in Sachen Final Curtin, kommen wir aber mal auf das oben zitierte Urteil des LG Hamburg zurück und wenden das einfach mal auf die Final Curtin an:
    Im LG Hamburg Urteil handelte es sich um 2!!!! CDs mit insgesamt 32!! nicht lizenzierten Live-Versionen. Streitwert war hiernach 20.000 Euro. Daraus ergaben sich allein Abmahnkosten (ohne Schadensersatzforderung) von 859,80 Euro netto. Die Final Curtin besteht aus 6 CDs mit insgesamt 153 nicht lizenzierten Aufnahmen und 4 DVD mit nochmals über 100 Titeln. Das Buch lasse ich jetzt mal außen vor. Damit wäre hier ein Streitwert von locker 50.000 Euro Grundlage, was allein Abmahnkosten ohne Schadensersatzposition von über 1.300 Euro im Zweifel gar darüber hinaus bringt. Nervig? Kann man sagen, aber nur wenn man die Kohle in rauen Mengen hat.



    Ich werde hier jetzt sicherlich keine allgemeinverbindlichen Verhaltenstipps in Sachen Abmahnungen geben können, im Ergebnis hat man sich bei der Final Curtin allerdings – so bedauerlich das auch sein mag – etwas zu weit aus dem Fenster gelehnt. Panikmache ist natürlich verkehrt, aber ich denke mal nüchtern betrachtet hätte hier vieles anders laufen können, sofern die hier geäußerten Gerüchte um das Eingreifen von BMG/ Sony oder EPE denn zutreffen. Boots, Imports oder wie auch immer man die Dinger bezeichnet sind nun mal nicht lizenziert und damit nicht legal. Das sollte jedem halt klar sein, egal welche weitergehenden persönlichen Konsequenzen nun daraus gezogen werden.

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    • King77
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      • 04.08.2007
      • 14628

      Man darf aber auch nicht vergessen das der Bootleg-Käufer auch der Käufer von x regulären Tonträgern ist u. wer schleift schon gerne seine Kunden die genügend Geld einbringen vor das Gericht.
      Der Fan-der Sammler-der böse Import-Käufer sind ein u. dieselbe Person.

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      • charro
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        • 03.09.2005
        • 8574

        Zitat von King77
        Man darf aber auch nicht vergessen das der Bootleg-Käufer auch der Käufer von x regulären Tonträgern ist u. wer schleift schon gerne seine Kunden die genügend Geld einbringen vor das Gericht.
        Der Fan-der Sammler-der böse Import-Käufer sind ein u. dieselbe Person.
        Das so glaube mir, ist absolut unerheblich. Schon allein deshalb, weil die Käufer eines Boots in der absoluten Minderheit im Vergleich zur Masse der regulären Käufer sind. Und mal Hand aufs Herz: angenommen Du bekommst eine Abmahnung und zahlst 1000 Glocken. Kaufst Du danach nie wieder eine reguläre Elvis-CD?

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        • King77
          Board-Legende

          • 04.08.2007
          • 14628

          Faktum ist doch das wir die Tantiemen für diverse Songs nicht einmal bezahlt haben sondern 100 mal.Auf wievielen unnötigen Samplern ist Hound Dog zu finden.

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          • charro
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            • 03.09.2005
            • 8574

            Zitat von King77
            Faktum ist doch das wir die Tantiemen für diverse Songs nicht einmal bezahlt haben sondern 100 mal.Auf wievielen unnötigen Samplern ist Hound Dog zu finden.
            Netter Gedanke, mit dem Du bei jedem Anwalt oder Richter zumindest ein milde und weise anmutendes Lächeln ernten würdest.
            Fakt ist aber nunmal auch, dass das für eine komkrete nicht lizenzierte Aufnahme nunmal unerheblich ist.
            Im Umkehrschluss würde dies heißen: ich kaufe 100 offizielle Tonträger auf denen Lied x, y und z drauf ist und genehmige mir dann 100 inoffizielle Tonträger, auf denen 100 verschiedene "neue" live-Versionen der Songs x, y und z sind, quasi als Bonus.
            Nunja, mit moralischen Ansprüchen wird man da nicht weit kommen. Es betrifft ja auch nicht nur den Presley-Katalog, sondern jeden einzelnen Künstler. Die haben die ganzen Sachen nicht für die Verbesserung der Menschheit aufgenommen, sondern um davon zu leben. Das kann man verwerflich finden, das kann man blöde finden, das kann man mit Sicherheit aber nicht außerhalb der gesetzlichen Vorgaben auslegen.
            That's the way ist is.....

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            • TheKing
              Board-Legende

              • 19.06.2006
              • 20785

              Ich finde es gut, dass wir an dieser Stelle einmal auf die Rechtsmäßigkeit bzw eben auf die Legalität solcher bootleg eingehen. Wir leben täglich mit den Sachen und haben diese Einschätzung fast schon verloren...Das sollte man zumindest bedenken, wenn man die Sachen mal wieder veräußern will...ich hoffe es kommt niemals der Tag, wo man an meiner Türe klopft, um zu sehen, was ich in meinem privaten Plattenregal habe...
              Ohne Worte!

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              • charro
                Posting-Legende

                • 03.09.2005
                • 8574

                Naja, das da ein vermummtes Kommando vor Deiner Tür steht und ein dämlich grinsender Staatsanwalt um Einlass und Blick in Dein CD/Plattenregal bittet, ist dann doch eher unwahrscheinlich, es sei denn Du bist im großen Stile unterwegs.
                Aber dennoch hast Du vollkommen Recht, dass man gelegentlich refektieren sollte, um was es sich bei diesem ganzen Importzeugs eigentlich handelt. Und hier ist bei der Final Curtin in meinen Augen tatsächlich etwas freimütig und lax mit der ganzen Sache umgegangen worden. Damit ist dann nun am Ende leider niemandem geholfen.

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                • gast-20110818

                  Zitat von charro
                  Netter Gedanke, mit dem Du bei jedem Anwalt oder Richter zumindest ein milde und weise anmutendes Lächeln ernten würdest.
                  Fakt ist aber nunmal auch, dass das für eine komkrete nicht lizenzierte Aufnahme nunmal unerheblich ist.
                  Im Umkehrschluss würde dies heißen: ich kaufe 100 offizielle Tonträger auf denen Lied x, y und z drauf ist und genehmige mir dann 100 inoffizielle Tonträger, auf denen 100 verschiedene "neue" live-Versionen der Songs x, y und z sind, quasi als Bonus.
                  Nunja, mit moralischen Ansprüchen wird man da nicht weit kommen. Es betrifft ja auch nicht nur den Presley-Katalog, sondern jeden einzelnen Künstler. Die haben die ganzen Sachen nicht für die Verbesserung der Menschheit aufgenommen, sondern um davon zu leben. Das kann man verwerflich finden, das kann man blöde finden, das kann man mit Sicherheit aber nicht außerhalb der gesetzlichen Vorgaben auslegen.
                  That's the way ist is.....

                  Ja, theoretisch alles richtig, aber in der Praxis kann ich mir nicht vorstellen, dass EPE oder Sony gegen einfach Fans vorgehen, die Bootleggs kaufen. Das hat wahrscheinlich auch verschiedene Gründe.
                  Was natürlich "Final Curtain" angeht, denke ich, haben die Bootlegger den Bogen einfach überspannt, indem sie auf einen Schlag mal eben illegal 'ne halbe Million Dollar aus dem Elvis-Markt gezogen haben. Da hat natürlich EPE die Faxen dicke, und da lohnt es sich auch, zuzuschlagen.

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                  • TheKing
                    Board-Legende

                    • 19.06.2006
                    • 20785

                    Auf jeden Fall ist die Kiste jetzt schon Legende!
                    Ohne Worte!

                    Kommentar

                    • charro
                      Posting-Legende

                      • 03.09.2005
                      • 8574

                      Zitat von Blues Boy
                      Ja, theoretisch alles richtig, aber in der Praxis kann ich mir nicht vorstellen, dass EPE oder Sony gegen einfach Fans vorgehen, die Bootleggs kaufen. Das hat wahrscheinlich auch verschiedene Gründe.
                      Klar, auch richtig. Die Frage ist immer, wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, dass nun auch einfache kleine Fan-Käufer/ Fan-Verkäufer belangt werden.

                      Allerdings nochmals oben das LG Hamburg: dort ging es um einen privaten ebay-Verkäufer, der eine normale und eine Doppel-CD verkauft hat. Einfacher Fan hin oder her, das hat den Rechteinhaber wenig gejuckt, ebensowenig die Anwälte und das Gericht.

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                      • michael grasberger
                        Posting-Legende

                        • 16.02.2006
                        • 9995

                        Zitat von charro
                        Ich verweise hierzu mal beispielesweise auf die Entscheidung des LG Hamburg AZ 308 S 12/09 aus dem letzten Jahr (dort ging es übrigens um einen nicht lizenzierten Live-Mitschnitt):

                        Die Beklagte hätte insoweit jedenfalls erläutern müssen, welches Verständnis des Begriffs „Bootleg” sie stattdessen zugrunde legte, als sie ihn in ihr Angebot einfügte. Das gilt umso mehr als es auch die weiteren von der Beklagten in ihr Angebot eingefügten Begriffe „ULTRA-RARE” und „**RAR**” als wenig plausibel erscheinen lassen, dass sie hinsichtlich des Wortes „Bootleg” einem semantischen Missverständnis unterlegen war.“
                        versteh ich das richtig, dass die verkäuferin das wort bootleg im angebotstext verwendet hat?
                        darf man fragen, um welchen künstler es dabei ging?

                        "We know that rock'n'roll was not a human invention, that it was the work of the Holy Ghost."
                        (Nick Tosches)

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                        • charro
                          Posting-Legende

                          • 03.09.2005
                          • 8574

                          Zitat von michael grasberger
                          versteh ich das richtig, dass die verkäuferin das wort bootleg im angebotstext verwendet hat?
                          darf man fragen, um welchen künstler es dabei ging?
                          Es ging um die CDs
                          Iron Maiden - Live USA 1982
                          Iron Maiden - recorded live in Europe 1992

                          Eine der beiden CDs war tatsächlich als "Bootleg" im Angebot beschrieben.

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                          • michael grasberger
                            Posting-Legende

                            • 16.02.2006
                            • 9995

                            ok, beim final curtain set verstehe ich die heftigen reaktionen irgendwie, aber bei einem fall wie mit den beiden iron maiden cds fragt man sich schon: hat die musikindustrie keine anderen sorgen?
                            40% minus bei den cd-verkäufen weltweit in den letzten 10 jahren lassen sich mit aktionen gegen die sammlerszene jedenfalls nicht wettmachen.

                            "We know that rock'n'roll was not a human invention, that it was the work of the Holy Ghost."
                            (Nick Tosches)

                            Kommentar

                            • burroughs
                              Board-Legende

                              • 09.02.2004
                              • 56302

                              ich hätt als erstes auf iron maiden getippt.. die bzw deren anwälte machen das ja nicht zum ersten mal
                              Hinweis in eigener Sache:
                              wenn du glaubst, dass ich mich dir gegenüber wie ein Arschloch verhalte, kannst du ziemlich sicher sein, dass du es verdient hast

                              Kommentar

                              • charro
                                Posting-Legende

                                • 03.09.2005
                                • 8574

                                Zitat von michael grasberger
                                ..... hat die musikindustrie keine anderen sorgen?
                                40% minus bei den cd-verkäufen weltweit in den letzten 10 jahren lassen sich mit aktionen gegen die sammlerszene jedenfalls nicht wettmachen.
                                Klar, kann man auch so sehen. Nur bleibt Rechtsverstoß halt Rechtsverstoß, egal ob groß oder eher unbedeutend. Das ist am Ende auch immer Betrachtungssache und wird vom Rechteinhaber sicherlich anders gesehen als vom einfachen ebay-Händler. Im Grunde könnte man diese Frage bei jeder vermeintlichen Bagatelle stellen, ob hier nicht mit Kanonen auf Spatzen geschossen wird.

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