Elvis - The Final Curtain....BOXCAR CD Box

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  • Franz Nübel
    Foren-Experte

    • 24.01.2004
    • 780

    Zitat von Blues Boy
    Was natürlich "Final Curtain" angeht, denke ich, haben die Bootlegger den Bogen einfach überspannt, indem sie auf einen Schlag mal eben illegal 'ne halbe Million Dollar aus dem Elvis-Markt gezogen haben. Da hat natürlich EPE die Faxen dicke, und da lohnt es sich auch, zuzuschlagen.
    Das ist EPE selber schuld, weil sie immer sagen, das Zeugs bringen wir nicht raus (aus Imagegründen oder wie auch immer). Also hat EPE keinen Verlust, da der Gewinn gar nicht eingeplant ist.
    http://elvis-online.weebly.com/uploads/2/1/1/6/21166738/1420284737.png
    https://elvis-presley.jimdofree.com

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    • burroughs
      Board-Legende

      • 09.02.2004
      • 56302

      so eine rechnung hätt ich nicht mal XXX zugetraut. wie blauäugig oder leichtgläubig muss man eigentlich sein.. :traurig:
      Hinweis in eigener Sache:
      wenn du glaubst, dass ich mich dir gegenüber wie ein Arschloch verhalte, kannst du ziemlich sicher sein, dass du es verdient hast

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      • King77
        Board-Legende

        • 04.08.2007
        • 14628

        Mit dem Satz warum bringen sie das nicht selbst heraus,kann man natürlich jede Bootleg rechtfertigen.Wann man aber das Material auf den Markt bringt entscheidet der Rechtinhaber u. sonst niemand.Weil der es nicht tut mache es ich-das funktioniert so nicht.

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        • Franz Nübel
          Foren-Experte

          • 24.01.2004
          • 780

          Zitat von King77
          Mit dem Satz warum bringen sie das nicht selbst heraus,kann man natürlich jede Bootleg rechtfertigen.Wann man aber das Material auf den Markt bringt entscheidet der Rechtinhaber u. sonst niemand.Weil der es nicht tut mache es ich-das funktioniert so nicht.
          Klar entscheidet das der Rechteinhaber. Es steckt eine gewisse Ironie in meinem Posting.
          http://elvis-online.weebly.com/uploads/2/1/1/6/21166738/1420284737.png
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          • burroughs
            Board-Legende

            • 09.02.2004
            • 56302

            dann sind ab sofort nur mehr publikumsmitschnitte illegal. denn bei allen anderen (ob SB oder MT) ist die plattenfirma schuld, wenn sie sie nicht selber veröffentlicht
            Hinweis in eigener Sache:
            wenn du glaubst, dass ich mich dir gegenüber wie ein Arschloch verhalte, kannst du ziemlich sicher sein, dass du es verdient hast

            Kommentar

            • Franz Nübel
              Foren-Experte

              • 24.01.2004
              • 780

              Zitat von burroughs
              dann sind ab sofort nur mehr publikumsmitschnitte illegal. denn bei allen anderen (ob SB oder MT) ist die plattenfirma schuld, wenn sie sie nicht selber veröffentlicht
              Genau
              http://elvis-online.weebly.com/uploads/2/1/1/6/21166738/1420284737.png
              https://elvis-presley.jimdofree.com

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              • Franz Nübel
                Foren-Experte

                • 24.01.2004
                • 780

                Auf jeden Fall könnte EPE das CBS-Special - und alles was dazu gehört - jetzt doch raus bringen. Es müßte natürlich eine bessere Qualität als die Curtain-Box haben. Dann würde das Material garantiert auch nochmal von den Leuten gekauft werden, die die Curtain-Box haben, denn man will es schließlich von offizieller Seite besitzen. Also könnte EPE doch zweimal absahnen.
                http://elvis-online.weebly.com/uploads/2/1/1/6/21166738/1420284737.png
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                • King77
                  Board-Legende

                  • 04.08.2007
                  • 14628

                  Warum sollte man so eine Box regulär auf den Markt bringen.Die SB´s sind fast alle gleich,was das Songmaterial betrifft.Die privaten Filmmitschnitte sind zu schwach um wirklich ein großes Publikum anzusprechen.Ich sehe keinen Sinn darin.

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                  • TheKing
                    Board-Legende

                    • 19.06.2006
                    • 20785

                    Er meint ja das CBS Material generell denke ich...aber das wollen sie ebenen nicht auf dem Markt wissen...
                    Ohne Worte!

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                    • Basti
                      Gehört zum Inventar

                      • 02.05.2007
                      • 2044

                      Warum sollten sie diesen Abgesang auch auf den Markt bringen wollen? Warum, damit jeder Elvis-Gegner ihn wieder in der Luft zerreissen kann und ihn auf seine letzten Jahre reduzieren kann, als "lallenden Junkie", ist es das wonach ihr euch sehnt? Boah ey, da platzt mir die Hutschnur!

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                      • gast-20110818

                        Zitat von Franz Nübel
                        Das ist EPE selber schuld, weil sie immer sagen, das Zeugs bringen wir nicht raus (aus Imagegründen oder wie auch immer). Also hat EPE keinen Verlust, da der Gewinn gar nicht eingeplant ist.
                        Der Verlust entsteht ja durch die halbe Million, die aus dem Markt gezogen wird. Dafür sollen die Fans lieber Elvis-Socken kaufen usw..

                        Das CBS-Special bringen die nicht raus, völlig zu Recht.

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                        • Johnny B.
                          Posting-Legende

                          • 17.07.2003
                          • 8551

                          Zitat von Blues Boy
                          Ja, theoretisch alles richtig, aber in der Praxis kann ich mir nicht vorstellen, dass EPE oder Sony gegen einfach Fans vorgehen, die Bootleggs kaufen. .
                          Dagegen gehen sie auch nicht vor, sondern gegen die die sie verkaufen
                          Wozu glaubst du bezahlt Sony eine Schar Anwälte? Damit sie den Chefs dort jeden Tag Kaffee kochen?

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                          • Tiger.Man
                            Foren-Experte

                            • 20.02.2006
                            • 881

                            Zitat von Basti
                            Warum sollten sie diesen Abgesang auch auf den Markt bringen wollen? Warum, damit jeder Elvis-Gegner ihn wieder in der Luft zerreissen kann und ihn auf seine letzten Jahre reduzieren kann, als "lallenden Junkie", ist es das wonach ihr euch sehnt? Boah ey, da platzt mir die Hutschnur!
                            Da muss man sich dann aber schon bei so mancher Veröffentlichung fragen, warum diese dann jemals erschienen ist. Ich denke da beispielsweise an "America" von FTD. Dagegen waren viele Auftritte 1977 "großartig" (mit ein bisschen rheinischer Übertreibung ausgedruckt )...

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                            • John Burrows

                              Erstmal danke, Charro, für den auführlichen Beitrag zwei Seiten weiter oben. Mir ging es in Sachen "Sorgfaltspflicht des Käufers" nicht speziell um die "Final Curtain" und Ebay (und auch nicht nur um Bootlegs, sondern beispielsweise auch Möbel, Kleidung, Parfum usw. und den Kauf bei angemeldeten Händlern), aber ich sehe ein, dass es da aufgrund der Art der Bewerbung durch die Verkäufer bei Ebay auch zu Problemen für die Käufer kommen kann. Zwischen Strafe und zivilrechtlicher Restitution muss dabei selbstverständlich ebenfalls immer unterschieden werden.

                              Zitat von charro
                              Naja, das da ein vermummtes Kommando vor Deiner Tür steht und ein dämlich grinsender Staatsanwalt um Einlass und Blick in Dein CD/Plattenregal bittet, ist dann doch eher unwahrscheinlich, es sei denn Du bist im großen Stile unterwegs.
                              Das war für mich eigentlich der Hauptpunkt in Sachen "bitte keine Panikmache". Mein Eindruck war, dass die Leser dieses Threads jetzt gerade so was befürchten.


                              Zitat von charro
                              Klar, auch richtig. Die Frage ist immer, wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, dass nun auch einfache kleine Fan-Käufer/ Fan-Verkäufer belangt werden.

                              Allerdings nochmals oben das LG Hamburg: dort ging es um einen privaten ebay-Verkäufer, der eine normale und eine Doppel-CD verkauft hat. Einfacher Fan hin oder her, das hat den Rechteinhaber wenig gejuckt, ebensowenig die Anwälte und das Gericht.

                              Wenn ich das richtig verstanden habe, hatte der Verkäufer die Doppel-CD entsprechend schon als "Bootleg" beworben. Wurde da der Käufer ebenfalls belangt?

                              JB
                              Zuletzt geändert von Gast; 03.02.2011, 12:26.

                              Kommentar

                              • charro
                                Posting-Legende

                                • 03.09.2005
                                • 8574

                                Zitat von John Burrows
                                Wenn ich das richtig verstanden habe, hatte der Verkäufer die Doppel-CD entsprechend schon als "Bootleg" beworben. Wurde da der Käufer ebenfalls belangt?
                                Korrekt, die Bezeichnung "Bootleg" war zumindest bei einer der CDs direkt in der Angebotsbeschreibung des ebay-Angebots zu lesen.
                                Und ob im Umkehrschluss die Verkäufer der Final Curtain ihren Käufern und sich selbst mit dem Hinweis auf eine direkte Kopie der original RCA-Bänder einen Gefallen getan haben, stelle ich mal so in den Raum. Zumindest ist solch eine offensichtlicher Beschreibung bzw. Hinweis auf ein illegales Produkt schon mehr als fahrlässig, wenn nicht sogar nahezu dumm.

                                Ob im Falle des LG Hamburg auch der Käufer belangt wurde ist mir nicht bekannt. Eine Abmahnung gibt es schon für das bloße Anbieten der Ware. Möglich also, dass die beiden Maiden-CDs gar nicht verkauft worden sind.
                                Zum anderen ist es eher die Ausnahme, dass solche Fälle vor Gericht landen. Aufgrund der Offensichtlichkeit eines Verstoßes reagiert man besser auf eine Abmahnung und einigt sich irgendwie mit den Anwälten, anstatt es auf eine Verhandlung ankommen zulassen, was ja im Falle des LG Hamburg für den Verkäufer auch mächtig nach hinten losging.

                                Kommentar

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