Elvis - The Final Curtain....BOXCAR CD Box
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so eine rechnung hätt ich nicht mal XXX zugetraut. wie blauäugig oder leichtgläubig muss man eigentlich sein.. :traurig:Hinweis in eigener Sache:
wenn du glaubst, dass ich mich dir gegenüber wie ein Arschloch verhalte, kannst du ziemlich sicher sein, dass du es verdient hastKommentar
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Mit dem Satz warum bringen sie das nicht selbst heraus,kann man natürlich jede Bootleg rechtfertigen.Wann man aber das Material auf den Markt bringt entscheidet der Rechtinhaber u. sonst niemand.Weil der es nicht tut mache es ich-das funktioniert so nicht.Kommentar
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Klar entscheidet das der Rechteinhaber. Es steckt eine gewisse Ironie in meinem Posting.
https://elvis-presley.jimdofree.comKommentar
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dann sind ab sofort nur mehr publikumsmitschnitte illegal. denn bei allen anderen (ob SB oder MT) ist die plattenfirma schuld, wenn sie sie nicht selber veröffentlichtHinweis in eigener Sache:
wenn du glaubst, dass ich mich dir gegenüber wie ein Arschloch verhalte, kannst du ziemlich sicher sein, dass du es verdient hastKommentar
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Auf jeden Fall könnte EPE das CBS-Special - und alles was dazu gehört - jetzt doch raus bringen. Es müßte natürlich eine bessere Qualität als die Curtain-Box haben. Dann würde das Material garantiert auch nochmal von den Leuten gekauft werden, die die Curtain-Box haben, denn man will es schließlich von offizieller Seite besitzen. Also könnte EPE doch zweimal absahnen.
https://elvis-presley.jimdofree.comKommentar
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Warum sollten sie diesen Abgesang auch auf den Markt bringen wollen? Warum, damit jeder Elvis-Gegner ihn wieder in der Luft zerreissen kann und ihn auf seine letzten Jahre reduzieren kann, als "lallenden Junkie", ist es das wonach ihr euch sehnt? Boah ey, da platzt mir die Hutschnur!Kommentar
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Das CBS-Special bringen die nicht raus, völlig zu Recht.Kommentar
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Wozu glaubst du bezahlt Sony eine Schar Anwälte? Damit sie den Chefs dort jeden Tag Kaffee kochen?Kommentar
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Warum sollten sie diesen Abgesang auch auf den Markt bringen wollen? Warum, damit jeder Elvis-Gegner ihn wieder in der Luft zerreissen kann und ihn auf seine letzten Jahre reduzieren kann, als "lallenden Junkie", ist es das wonach ihr euch sehnt? Boah ey, da platzt mir die Hutschnur!Kommentar
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Erstmal danke, Charro, für den auführlichen Beitrag zwei Seiten weiter oben. Mir ging es in Sachen "Sorgfaltspflicht des Käufers" nicht speziell um die "Final Curtain" und Ebay (und auch nicht nur um Bootlegs, sondern beispielsweise auch Möbel, Kleidung, Parfum usw. und den Kauf bei angemeldeten Händlern), aber ich sehe ein, dass es da aufgrund der Art der Bewerbung durch die Verkäufer bei Ebay auch zu Problemen für die Käufer kommen kann. Zwischen Strafe und zivilrechtlicher Restitution muss dabei selbstverständlich ebenfalls immer unterschieden werden.
Klar, auch richtig. Die Frage ist immer, wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, dass nun auch einfache kleine Fan-Käufer/ Fan-Verkäufer belangt werden.
Allerdings nochmals oben das LG Hamburg: dort ging es um einen privaten ebay-Verkäufer, der eine normale und eine Doppel-CD verkauft hat. Einfacher Fan hin oder her, das hat den Rechteinhaber wenig gejuckt, ebensowenig die Anwälte und das Gericht.
JBZuletzt geändert von Gast; 03.02.2011, 12:26Kommentar
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Und ob im Umkehrschluss die Verkäufer der Final Curtain ihren Käufern und sich selbst mit dem Hinweis auf eine direkte Kopie der original RCA-Bänder einen Gefallen getan haben, stelle ich mal so in den Raum. Zumindest ist solch eine offensichtlicher Beschreibung bzw. Hinweis auf ein illegales Produkt schon mehr als fahrlässig, wenn nicht sogar nahezu dumm.
Ob im Falle des LG Hamburg auch der Käufer belangt wurde ist mir nicht bekannt. Eine Abmahnung gibt es schon für das bloße Anbieten der Ware. Möglich also, dass die beiden Maiden-CDs gar nicht verkauft worden sind.
Zum anderen ist es eher die Ausnahme, dass solche Fälle vor Gericht landen. Aufgrund der Offensichtlichkeit eines Verstoßes reagiert man besser auf eine Abmahnung und einigt sich irgendwie mit den Anwälten, anstatt es auf eine Verhandlung ankommen zulassen, was ja im Falle des LG Hamburg für den Verkäufer auch mächtig nach hinten losging.
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