Presley-Mercedes von Kleinkind ersteigert

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  • Tschabo

    Presley-Mercedes von Kleinkind ersteigert

    Bericht vom 2. August 2005 aus


    Der Autohändler Gene Epstein aus New York ist sauer: Er hatte einen 69er Mercedes 600 bei eBay eingestellt. Und weil der Benz einst niemand geringerem als Elvis Presley gehörte, schien ihm ein Sofortkauf-Preis von 245.000 Dollar angemessen. Auch Bieter schien es einige zu geben. Die Gebote hatten sich immerhin schon auf 175.000 Dollar hochgeschaukelt, als der Zuschlag als Sofortkauf erfolgte.

    Doch daraus wurde nichts. Der Käufer, ein 40 Jahre alter Vertreter, wollte den Kauf nicht selbst getätigt haben. Er machte seine erst 2 Jahre alte Tochter verantwortlich. Sie habe beim Sofortkauf zugeschlagen, als sie bei ihm am Computer auf dem Schoß saß. Ohne sein Zutun sei sei auf dem Bildschirm plötzlich der Schriftzug "Congratulations!" erschienen.

    Nach dieser Schlappe versuchte der Autohändler nochmal sein Glück. Doch der Bedarf an Elvis Presley-Karossen schien gesättigt. Er erhielt bei der zweiten Versteigerung keine Gebote mehr. Nun forderte er den Scheinkäufer auf, zumindest 10.000 Dollar im Rahmen einer Schlichtung zu zahlen. Doch der konnte nur 2.500 Dollar aufbringen, was von dem Autohändler abgelehnt wurde. Der Händler will nun sein Glück auf dem Klageweg versuchen und verlangt von dem Vertreter die Zahlung des vollen Kaufpreises zuzüglich Schadensersatz in Höhe von weiteren 150.000 Dollar.

    Nun wird also ein Gericht entscheiden müssen, ob in diesem Fall ein Kaufvertrag zustande kam. Allerdings muss dazu der Vertreter erst einmal genügend Sicherheiten aufbringen, um einen Anwalt für die Verhandlungen zu finden.
  • LadyLike
    Posting-Legende

    • 21.06.2005
    • 5150

    #2

    Der arme Vater, tja aber wenns ums Geld geht ist es ja immer so

    Kommentar

    • Tafka S.
      Posting-Legende

      • 22.06.2005
      • 9754

      #3
      Amüsante Anekdote!
      Aber ich halte das mit der Tochter auf dem Schoß für eine Ausrede, ehrlich gesagt.

      Kommentar

      • griefchen
        Gehört zum Inventar

        • 01.07.2005
        • 4729

        #4
        Schöne, amüsante Story....

        Kommentar

        • allerteuerste
          Gehört zum Inventar

          • 27.06.2004
          • 2938

          #5
          ich frage mich, ob bei ebay auch das rücktrittsrecht gilt?
          "Motorboat! Motorboat! Ruadan tua i nur zur Noat!"

          Kommentar

          • Cap
            Gehört zum Inventar

            • 25.06.2005
            • 2559

            #6
            Zitat von allerteuerste
            ich frage mich, ob bei ebay auch das rücktrittsrecht gilt?
            Wenn Sie als Käufer bei eBay über eine Auktion oder Sofort-Kaufen einen Artikel kaufen, gilt dieser Kauf als Vertrag, und der Käufer ist verpflichtet, den Kauf abzuschließen. Bieten Sie daher nur für Artikel bzw. kaufen Sie nur dann einen Artikel, wenn Sie absolut sicher sind, dass Sie diesen Artikel wirklich erwerben möchten
            So stehts bei Ebay

            Kommentar

            • Sivle
              Gehört zum Inventar

              • 27.07.2003
              • 2595

              #7
              Tja, Shit happens.
              Aber ich glaube nicht so recht an die Geschichte. So ein Sofortkauf wird ja nicht nur durchen einen Mausklick gemacht. Da hätte das Baby aber schon einige Klicks machen müssen

              Kommentar

              • allerteuerste
                Gehört zum Inventar

                • 27.06.2004
                • 2938

                #8
                Zitat von Sivle
                ... Aber ich glaube nicht so recht an die Geschichte. So ein Sofortkauf wird ja nicht nur durchen einen Mausklick gemacht. Da hätte das Baby aber schon einige Klicks machen müssen
                sehr gutes argument!
                "Motorboat! Motorboat! Ruadan tua i nur zur Noat!"

                Kommentar

                • allerteuerste
                  Gehört zum Inventar

                  • 27.06.2004
                  • 2938

                  #9
                  Zitat von Cap
                  So stehts bei Ebay
                  das weiß ich. aber nicht alles, was so bei ebay steht, ist auch rechtens. und letztendlich gelten die gültigen rechte.
                  ein vertrag, der bedingungen enthält, die geltende rechte ausschließen, ist rechtswidrig und somit ungültig.

                  da es bei den meisten kaufgeschäften ein rücktrittsrecht gibt, sehe ich keinen grund, warum das ausgerechnet bei ebay ausgeschlossen sein sollte.

                  abgesehen davon kann man auch bei ebay sehr wohl sein angebot - vorausgesetzt, man tut dies rechtzeitig und mit begründung - zurückziehen.

                  dieses baby müßte ja, wie in diesem board schon angedeutet, sogar drei mal auf den jeweilig richtigen button gedrückt haben und obendrein noch so lange ohne aufsicht gewesen sein, dass es zu spät gewesen wäre, die rückgängigmachende option zu wählen.

                  weshalb die ganze geschichte entweder betrug seitens des käufers oder hoaxalarm angesagt ist.
                  "Motorboat! Motorboat! Ruadan tua i nur zur Noat!"

                  Kommentar

                  • Cap
                    Gehört zum Inventar

                    • 25.06.2005
                    • 2559

                    #10
                    Zitat von allerteuerste
                    das weiß ich. aber nicht alles, was so bei ebay steht, ist auch rechtens. und letztendlich gelten die gültigen rechte.
                    ein vertrag, der bedingungen enthält, die geltende rechte ausschließen, ist rechtswidrig und somit ungültig.

                    da es bei den meisten kaufgeschäften ein rücktrittsrecht gibt, sehe ich keinen grund, warum das ausgerechnet bei ebay ausgeschlossen sein sollte.

                    abgesehen davon kann man auch bei ebay sehr wohl sein angebot - vorausgesetzt, man tut dies rechtzeitig und mit begründung - zurückziehen.

                    dieses baby müßte ja, wie in diesem board schon angedeutet, sogar drei mal auf den jeweilig richtigen button gedrückt haben und obendrein noch so lange ohne aufsicht gewesen sein, dass es zu spät gewesen wäre, die rückgängigmachende option zu wählen.

                    weshalb die ganze geschichte entweder betrug seitens des käufers oder hoaxalarm angesagt ist.
                    Das es grundsätzlich ein Widerrufs- und Rückgaberecht bei Verkäufen zwischen Unternehmern und Verbrauchern bei ebay gibt, hat sich mittlerweile herumgesprochen. Dennoch versuchen einige Gewerbetreibende die für sie nachteiligen Regelungen des möglichen Widerrufs- und Rückgaberecht gemäß § 312 d BGB durch gewählte Formulierungen in entsprechenden Widerrufsbelehrungen zu umgehen.



                    Bei Verkäufen im Internetauktionshaus ebay handelt es sich um Fernabsatzverträge gemäß § 312 d BGB.



                    Ist der Verkäufer Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und der Käufer Verbraucher im Sinne des § 13 BGB besteht ein Widerrufs- und Rückgaberecht gemäß § 312 d BGB.

                    Und ? Ist er Unternehmer ?

                    Kommentar

                    • Tafka S.
                      Posting-Legende

                      • 22.06.2005
                      • 9754

                      #11
                      Von den rechtlichen Dingen einmal abgesehen:
                      Ich vermute fast, dass es sich dabei gar nicht um einen echten Elvis-Mercedes handelt. Die beiden, die er meines Wissens nach besaß, waren hell- bzw. dunkelblau und beide von 1970, wenn ich mich da nicht irre. Allerdings wird immer wieder mal ein silberner Mercedes 600 (Baujahr 1969) mit TCB-Logo an den Vordertüren angeboten, der von Elvis stammen soll. Ich kenne allerdings keine seriöse Quelle in der Elvis-Literatur, die von einem solchen Fahrzeug berichtet...

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                      • Butchgirl
                        Posting-Legende

                        • 27.07.2003
                        • 6342

                        #12
                        Zitat von Tafka S.
                        Amüsante Anekdote!
                        Aber ich halte das mit der Tochter auf dem Schoß für eine Ausrede, ehrlich gesagt.
                        das denke ich aber auch, zumal auch bei der 'buy now' Option immer nochmal ein zweites Mal bestaetigt werden muss, bevor der Kauf endgueltig ist.


                        nicht-behindert sein ist kein verdienst,sondern ein geschenk was einem jederzeit genommen werden kann

                        Kommentar

                        • Johnny B.
                          Posting-Legende

                          • 17.07.2003
                          • 8551

                          #13
                          Wann wird endlich das Ufo versteigert aus dem er gewinkt hat?

                          Hab extra gespart um es mir zu kaufen

                          Kommentar

                          • Tafka S.
                            Posting-Legende

                            • 22.06.2005
                            • 9754

                            #14
                            Zitat von Johnny B.
                            Wann wird endlich das Ufo versteigert aus dem er gewinkt hat?

                            Hab extra gespart um es mir zu kaufen
                            Da bist Du wohl nicht auf dem laufenden, Johnny. Dieses Ufo ist bereits im Herbst 2003 versteigert worden - den Zuschlag bekam dieser Herr hier:

                            Wie es heißt, ist er von Beruf Öl-Scheich...

                            Kommentar

                            • elvisgirl
                              Foren-Experte

                              • 10.07.2005
                              • 723

                              #15
                              Macht der Vater etwas verkiehrt,dann sind immer die Kinder die Schuldigen!!!
                              Typisch!!!
                              LG Petra*grins*

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