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burroughs 09.03.2010 21:45

Off-Topic:

keine ahnung, was du auf dem karton neben deiner matratze so liegen hast..

Derek 09.03.2010 21:45

Zitat:

Zitat von burroughs (Beitrag 758914)
Off-Topic:

keine ahnung, was du auf dem karton neben deiner matratze so liegen hast..

Du hast ihn verstanden! :grins:

gast-20110818 09.03.2010 21:52

Zitat:

Zitat von Derek (Beitrag 758908)
Deine Frage nach der Transparenz:
Ich lese den Entwurf so, dass die MV minimal beschließen kann, DASS es eine Zuwendung gibt. Das impliziert nicht notwendigerweise, dass sie auch über Höhe, Dauer, Personenkreis und Rechenschaftsadresse beschließt. Dies scheint dem Entwurf nach eher dem Vorstand vorbehalten zu sein.

Okay, ich verstehe das anders.
Grundsätzlich kann die MV natürlich alles ganz genau beschließen, schließlich ist sie das höchste Organ und man kann ihr nicht einfach per Satzung einige Rechte entziehen. Ich denke, damit würde die Satzung ja das Vereinsrecht aus den Angeln heben, was sicher nicht zulässig ist.
Ich glaube, gemeint ist, dass man ja nicht vorhersehen kann, was im laufenden Geschäftsjahr passiert und deswegen wird dem Vorstand die Zuständigkeit übertragen um flexibel zu bleiben. Selbstverständlich kann die MV dies dann ggf. wieder korrigieren.
So würde ich das jedenfalls verstehen.
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass der Vorstand per Satzung irgendwas vor der MV verbergen oder sich über sie hinwegsetzen darf. :noidea:

Franz Nübel 09.03.2010 23:03

Zitat:

Zitat von Derek (Beitrag 758908)
Das finde ich gut und so muss es auch sein.

Deine Frage nach der Transparenz:
Ich lese den Entwurf so, dass die MV minimal beschließen kann, DASS es eine Zuwendung gibt. Das impliziert nicht notwendigerweise, dass sie auch über Höhe, Dauer, Personenkreis und Rechenschaftsadresse beschließt. Dies scheint dem Entwurf nach eher dem Vorstand vorbehalten zu sein.

Das ist ja nicht verkehrt! Man kann und darf das so machen, wenn die MV die Satzung so beschließt. Aber für meinen Geschmack sollte man der MV an diesem Punkt noch mehr Rechte einräumen. Schließlich geht es um das Geld der Mitglieder.

:brav:

Wo steht da was von minimal? Ich versteh das so, dass die MV erstmal beschließt, ob und wer Zuwendungen bekommt. Die Höhe muß logischerweise dem Verein gerecht realistisch sein. Da gibt es mit Sicherheit gesetzliche Vorgaben.
Und wenn Jemand für den Verein tätig ist und Ausgaben hat, muß er diese belegen bevor er das Geld zurück verlangen kann. Wo ist also das Problem? Sollen die Mitglieder jetzt prüfen, ob die Ausgaben notwendig gewesen sind oder nicht?
Also dafür wählt man doch auch den Vorstand dem man vertraut oder nicht?

Circle G 10.03.2010 01:17

Zitat:

Zitat von Blues Boy (Beitrag 758916)
Selbstverständlich kann die MV dies dann ggf. wieder korrigieren.

Und wie soll so eine Korrektur aussehen? Will man die ausgegebene Kohle dann wieder zurückholen?

Wird wohl in der Praxis kaum möglich sein … :gruebel:

Zitat:

Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass der Vorstand per Satzung irgendwas vor der MV verbergen oder sich über sie hinwegsetzen darf. :noidea:
Oooch, wie ich gehört habe, ging das in der Vergangenheit recht gut … :cool:

gast-20110818 10.03.2010 08:43

Zitat:

Zitat von Circle G (Beitrag 758943)
Und wie soll so eine Korrektur aussehen? Will man die ausgegebene Kohle dann wieder zurückholen?

Wird wohl in der Praxis kaum möglich sein … :gruebel:

Natürlich nicht. Aber was willst Du denn machen? Den Vorstand abschaffen und für jede kleine finanzielle Entscheidung die MV zusammentrommeln? :noidea:



Zitat:

Oooch, wie ich gehört habe, ging das in der Vergangenheit recht gut … :cool:
Na ja, zumindest nicht per Satzung. Dennoch war es natürlich mehr als unterirdisch, so wie das lief, keine Frage. Da kann einem jetzt noch schlecht werden. :grins:

Tiger.Man 10.03.2010 08:55

Jetzt habe ich mir den Entwurf noch einmal in aller Ruhe angeschaut. Ich habe den Eindruck, dass dieser eigentlich in zwei Absätze gefasst werden müsste, der Verständlichkeit halber. Denn eigentlich geht es hier um zwei verschiedene Dinge.

Absatz 1 lautete dann wie folgt:
Die Mitgliederversammlung kann bei Bedarf und unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse und der Haushaltslage beschließen, dass Vereins- und Organämter entgeltlich auf der Grundlage eines Dienstvertrages oder gegen Zahlung einer pauschalen Aufwandsentschädigung ausgeübt werden. Für die Entscheidung über Vetragsinhalte ist der Vorstand zuständig.

Hier kann die Mitgliederversammlung also schon klar einen Betrag deckeln ("unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse und der Haushaltslage").

Absatz 2 umfasst dann folgenden Teil:
Mitglieder und Mitarbeiter des Vereins haben einen Aufwendungsersatzanspruch nach § 670 BGB für solche Aufwendungen, die ihnen durch die Tätigkeit für den Verein entstanden sind. Dabei ist das Gebot der Sparsamkeit im Sinne des Vereins zu beachten. Der Anspruch auf Aufwendungsersatz kann nur innerhalb einer Frist von sechs Monaten nach seiner Entstehung geltend gemacht werden. Aufwendungen müssen mit prüffähigen Belegen und Aufstellungen nachgewiesen werden.

Hier geht es ja nur um Aufwandsentschädigungen - sprich: Fahrtkosten, Übernachtungen etc., die durch die Arbeit für den Verein entstehen. Im Rahmen einer vernünftigen Buchführungen (die es bislang ja leider nicht gegeben zu haben scheint - was aber, wenn man mal ganz ehrlich ist, auch ein Versäumnis der Mitglieder war) sollten Mitglieder dann bei der Mitgliederversammlung auch die Möglichkeit haben, Einblick in diese Aufstellung zu erhalten.

Aber ich glaube auch, dass gerade über den Punkt der Satzungsänderung in Nürnberg diskutiert werden wird (und sollte) - denn die Formulierung lässt, wie wir hier sehen, wirklich Raum für die unterschiedlichsten Interpretationen.

gast-20110818 10.03.2010 09:06

Zitat:

Zitat von Tiger.Man (Beitrag 758999)
Im Rahmen einer vernünftigen Buchführungen (die es bislang ja leider nicht gegeben zu haben scheint - was aber, wenn man mal ganz ehrlich ist, auch ein Versäumnis der Mitglieder war) ...

Das war ganz sicher kein Versäumnis der Mitglieder. Sowas muss man vom Vorstand erwarten können, besonders wenn die Finanzleiterin sich auch noch als Steuerberaterin ausgibt.
Ein Versäumnis der MV war es, dieser Person auch noch mehre tausend Euronen zu gewähren, für eine Buchungssoftware. :traurig:

gast-20100801 10.03.2010 09:09

Zitat:

Zitat von Basti (Beitrag 758810)
:grins:Auch die EPG hat mit 5, 6 Leuten angefangen, heute sind es 1500+. Es liegt ja wohl mehr an deiner Lust dazu. ;-)

Wenn mich hier einer durchschaut hat, dann bist Du es! :lol:

gast-201108181 10.03.2010 09:29

Zitat:

Zitat von Blues Boy (Beitrag 759004)
... mehre tausend Euronen zu gewähren, für eine Buchungssoftware. :traurig:

Das ist nicht Dein Ernst. :lol:


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