Der Verlust entsteht ja durch die halbe Million, die aus dem Markt gezogen wird. Dafür sollen die Fans lieber Elvis-Socken kaufen usw.. ;-)
Das CBS-Special bringen die nicht raus, völlig zu Recht. :top:
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Erstmal danke, Charro, für den auführlichen Beitrag zwei Seiten weiter oben. Mir ging es in Sachen "Sorgfaltspflicht des Käufers" nicht speziell um die "Final Curtain" und Ebay (und auch nicht nur um Bootlegs, sondern beispielsweise auch Möbel, Kleidung, Parfum usw. und den Kauf bei angemeldeten Händlern), aber ich sehe ein, dass es da aufgrund der Art der Bewerbung durch die Verkäufer bei Ebay auch zu Problemen für die Käufer kommen kann. Zwischen Strafe und zivilrechtlicher Restitution muss dabei selbstverständlich ebenfalls immer unterschieden werden.
Das war für mich eigentlich der Hauptpunkt in Sachen "bitte keine Panikmache". Mein Eindruck war, dass die Leser dieses Threads jetzt gerade so was befürchten.
Wenn ich das richtig verstanden habe, hatte der Verkäufer die Doppel-CD entsprechend schon als "Bootleg" beworben. Wurde da der Käufer ebenfalls belangt?
JB
Korrekt, die Bezeichnung "Bootleg" war zumindest bei einer der CDs direkt in der Angebotsbeschreibung des ebay-Angebots zu lesen.
Und ob im Umkehrschluss die Verkäufer der Final Curtain ihren Käufern und sich selbst mit dem Hinweis auf eine direkte Kopie der original RCA-Bänder einen Gefallen getan haben, stelle ich mal so in den Raum. Zumindest ist solch eine offensichtlicher Beschreibung bzw. Hinweis auf ein illegales Produkt schon mehr als fahrlässig, wenn nicht sogar nahezu dumm.
Ob im Falle des LG Hamburg auch der Käufer belangt wurde ist mir nicht bekannt. Eine Abmahnung gibt es schon für das bloße Anbieten der Ware. Möglich also, dass die beiden Maiden-CDs gar nicht verkauft worden sind.
Zum anderen ist es eher die Ausnahme, dass solche Fälle vor Gericht landen. Aufgrund der Offensichtlichkeit eines Verstoßes reagiert man besser auf eine Abmahnung und einigt sich irgendwie mit den Anwälten, anstatt es auf eine Verhandlung ankommen zulassen, was ja im Falle des LG Hamburg für den Verkäufer auch mächtig nach hinten losging.
:-)
nicht böse sein..
aber wer im angebot-text bei ebay absichtlich bzw offensichtlich den begriff BOOTLEG benutzt, der darf sich dann auch nicht wundern, wenn jemand drauf anspringt.. :roll:
so? welcher laden wäre das denn bitteschön :gruebel:
in den anfangszeiten gabs die ja wenigstens noch bei virgin (wenn auch sauteuer), aber seitdem.. nada :traurig: