Leider nichts neues für die Sammlung
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Nein, Knistern und Knacken gehören nicht dazu. Es gehört ja auch nicht dazu, dass eine CD springt oder es beim Abspielen einer DVD zu Artefakten kommt. Es ist auch ein Irrglaube, dass Platten knirstern, oder so. Vinyl knackt und knistert nicht.Kommentar
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so ... jetzt hab mir mal wieder Vinyl aufgelegt ... also für mich gehört das typische Knistern sehr wohl dazu ... die magischen 5 Sekunden am Anfang nach dem Aufsetzen der Nadel bevor die Musik beginnt ... das ist das heimelige Knistern, das ich meine
... achja Barry White "Just another way to say I love you" (1975)
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Wenn Vinyl knistert, ist jedenfalls was falsch bzw. ist es verdreckt. Aber das Knistern gehört nicht zum Vinyl dazu. Ich habe Platten, die sind - zum Glück - völlig knack- und knisterfrei (auch in den ersten paar Sekunden und zwischen den Tracks). Da würde niemand einen Unterschied zur CD hören - und so soll es auch sein.Kommentar
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Mal wieder zurück zu meinem LP Paket:
Der Verkäufer hat mir geschrieben daß er nicht bereit ist die LPs zurückzunehmen!
Nun gibt es jetzt mindestens 3 Möglichkeiten:
1.:Ich könnte jetzt sagen Pech gehabt,Geld weg und die Mülltonne füllt sich (werden sicherlich viele so machen).Da es nun aber hier um mein Geld geht für das ich täglich arbeite,fällt diese Möglichkeit für mich weg.
2.:Da ich eine Rechtschutzversicherung habe werde ich die Angelegenheit morgen meinem Anwalt übergeben.Da ich ja ein netter Mensch bin (behaupte ich jetzt einfach mal so),gebe ich hiermit dem Verkäufer die Möglichkeit die Angelegenheit außergerichtlich zu regeln.Stellt sich der Verkäufer stur so geht es am Ende natürlich vor Gericht.
3.:Die 3. Möglichkeit wäre daß ich Strafanzeige wegen Betrugs erstatte (hierfür hat man 3 Monate Zeit) und um die Angelegenheit kümmert sich dann die Staatsanwaltschaft.Kommentar
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Mal wieder zurück zu meinem LP Paket:
Der Verkäufer hat mir geschrieben daß er nicht bereit ist die LPs zurückzunehmen!
Nun gibt es jetzt mindestens 3 Möglichkeiten:
1.:Ich könnte jetzt sagen Pech gehabt,Geld weg und die Mülltonne füllt sich (werden sicherlich viele so machen).Da es nun aber hier um mein Geld geht für das ich täglich arbeite,fällt diese Möglichkeit für mich weg.
2.:Da ich eine Rechtschutzversicherung habe werde ich die Angelegenheit morgen meinem Anwalt übergeben.Da ich ja ein netter Mensch bin (behaupte ich jetzt einfach mal so),gebe ich hiermit dem Verkäufer die Möglichkeit die Angelegenheit außergerichtlich zu regeln.Stellt sich der Verkäufer stur so geht es am Ende natürlich vor Gericht.
3.:Die 3. Möglichkeit wäre daß ich Strafanzeige wegen Betrugs erstatte (hierfür hat man 3 Monate Zeit) und um die Angelegenheit kümmert sich dann die Staatsanwaltschaft.Kommentar
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Am besten Du oder dein Anwalt schicken ihm per Einschreiben eine Mahnung , mit der Aufforderung inerhalb einer Woche das Geld auf dein Konto zu Überweisen.Meistens reicht das schon aus.Ausserdem solltest du Ebay darüber Informieren damit der Typ bei Ebay rausfliegt.Kommentar
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Willst Du nur dein Geld zurück oder eine Strafverfolgung ?
Am besten Du oder dein Anwalt schicken ihm per Einschreiben eine Mahnung , mit der Aufforderung inerhalb einer Woche das Geld auf dein Konto zu Überweisen.Meistens reicht das schon aus.Ausserdem solltest du Ebay darüber Informieren damit der Typ bei Ebay rausfliegt.Kommentar
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Okay, zuerst einmal können 73 € natürlich viel Geld sein und ich würde mich ebenfalls maßlos ärgern, einen solchen Betrag in den Sand gesetzt zu haben. Trotzdem würde ich mich auch fragen, ob 73 € einen Rechtstreit wirklich wert sind.
In erster Linie hast du aber natürlich bestimmte Ansprüche gegen den Verkäufer und zwar in erster Linie einmal den, dass er dir die Ware wie vereinbart übereignet. Das war offensichtlich nicht der Fall. Du solltest ihn auf seine Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag hinweisen und ihn darüber aufklären, nach welchen international "gültigen" Vereinbarung das "visual album grading" funktioniert. Nicht du sollst den Nachteil haben, weil der Verkäufer nicht wie vereinbart liefert. Wenn er nicht in der Lage ist, eine zutreffende Beschreibung zu treffen, ist das sein Problem. Denn woher sollst du das wissen?
Du könntest einen Anspruch auf Wandlung oder Minderung haben, den du ggf. natürlich auch gerichtlich durchsetzen kannst, was du dir selbstverständlich ihm ggü. vorbehältst. Dieser Hinweis funktioniert eigentlich immer, denn der Verlierer ist in diesem Falle einfach der Verkäufer. Letztendlich bleibt er auf den Kosten sitzen (vorausgesetzt der Sachverhalt ist wirklich so wie von dir hier beschrieben. Stell doch vielleicht einmal den Ebay-Link ein).
Die Moral bei Ebay hat in den letzten Jahren (seit Einführung der TV-Werbung) leider stark nachgelassen. Seitdem treiben sich dort zu einem erheblichen Tel auch Leute herum, die meinen, das ganze sei ein Spiel und nicht wirklich ernst zu nehmen. Ist es aber.
Was die Zustandbeschreibung von Ware und speziell von Platten betrifft, kann man sich leider auf die wenigsten Beschreibungen wirklich verlassen (im englischsprachigen Raum ist das offensichtlich etwas völlig anderes). Mich, der ich sehr hohe Ansprüche an mich selbst und somit auch an andere habe, kann das zur Verzweiflung treiben. Auch ich habe hier im Forum mal einige Platten gekauft, die als ”mint" angepriesen wurden, dieser Beschreibung allerdings nicht wirklich entsprachen. Aufkleber auf den Covern, Beschriftungen wurden einfach nicht erwähnt, die Zusicherung, die meisten davon seien noch nie gespielt worden, traf leider auch nicht wirklich zu und der Versand war miserabel.
Es ist diese Art von ”Bauernschläue", die mich nervt und die man immer wieder antrifft, nach dem Motto: "Er hat's gekauft, ich habe die Kohle und damit ist gut. Mehr interessiert mich nicht." Sehr kurzsichtig und, wie ich finde, auch sehr deutsch.Kommentar
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Okay, zuerst einmal können 73 € natürlich viel Geld sein und ich würde mich ebenfalls maßlos ärgern, einen solchen Betrag in den Sand gesetzt zu haben. Trotzdem würde ich mich auch fragen, ob 73 € einen Rechtstreit wirklich wert sind.
In erster Linie hast du aber natürlich bestimmte Ansprüche gegen den Verkäufer und zwar in erster Linie einmal den, dass er dir die Ware wie vereinbart übereignet. Das war offensichtlich nicht der Fall. Du solltest ihn auf seine Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag hinweisen und ihn darüber aufklären, nach welchen international "gültigen" Vereinbarung das "visual album grading" funktioniert. Nicht du sollst den Nachteil haben, weil der Verkäufer nicht wie vereinbart liefert. Wenn er nicht in der Lage ist, eine zutreffende Beschreibung zu treffen, ist das sein Problem. Denn woher sollst du das wissen?
Du könntest einen Anspruch auf Wandlung oder Minderung haben, den du ggf. natürlich auch gerichtlich durchsetzen kannst, was du dir selbstverständlich ihm ggü. vorbehältst. Dieser Hinweis funktioniert eigentlich immer, denn der Verlierer ist in diesem Falle einfach der Verkäufer. Letztendlich bleibt er auf den Kosten sitzen (vorausgesetzt der Sachverhalt ist wirklich so wie von dir hier beschrieben. Stell doch vielleicht einmal den Ebay-Link ein).
Die Moral bei Ebay hat in den letzten Jahren (seit Einführung der TV-Werbung) leider stark nachgelassen. Seitdem treiben sich dort zu einem erheblichen Tel auch Leute herum, die meinen, das ganze sei ein Spiel und nicht wirklich ernst zu nehmen. Ist es aber.
Was die Zustandbeschreibung von Ware und speziell von Platten betrifft, kann man sich leider auf die wenigsten Beschreibungen wirklich verlassen (im englischsprachigen Raum ist das offensichtlich etwas völlig anderes). Mich, der ich sehr hohe Ansprüche an mich selbst und somit auch an andere habe, kann das zur Verzweiflung treiben. Auch ich habe hier im Forum mal einige Platten gekauft, die als ”mint" angepriesen wurden, dieser Beschreibung allerdings nicht wirklich entsprachen. Aufkleber auf den Covern, Beschriftungen wurden einfach nicht erwähnt, die Zusicherung, die meisten davon seien noch nie gespielt worden, traf leider auch nicht wirklich zu und der Versand war miserabel.
Es ist diese Art von ”Bauernschläue", die mich nervt und die man immer wieder antrifft, nach dem Motto: "Er hat's gekauft, ich habe die Kohle und damit ist gut. Mehr interessiert mich nicht." Sehr kurzsichtig und, wie ich finde, auch sehr deutsch.
Es waren ja mehrere LPs die ich ineiner Auktion gekauft habe.Die LPs/Cover waren nicht einzeln nach Zustand bewertet.Es gab eine Gesamtbewertung für die LPs/Cover: Gebraucht,aber in einem guten Zustand.Cover mit den üblichen Gebrauchsspuren.
Unter übliche Gebrauchsspuren bei Gebrauchten LP Covern verstehe ich z.B. eine kleine Abnutzung an den Ecken und Kanten;vielleicht noch einen kleinen Knick im Cover.
Unter übliche Gebrauchsspuren verstehe ich allerdings nicht wenn die Cover eingerissen,beschriftet,beklebt,bemalt,verdreckt sind.
Link zu dem Artikel folgt wenn die Angelegenheit erledigt ist.Geht nicht verloren da ich alles für meinen Rechtsanwalt ausgedruckt habe.Kommentar
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