Zitat von scotty m.
Das UN-Muster ist jedoch nur ein unverbindlicher Hinweis an die Landesgesetzgeber und bindet diese nicht an eine Umsetzung in nationales Recht, wie z.B. EG-Richtlinien die europäischen Länder an eine Umsetzung in nationales Recht binden. Und auch damals wird der us-amerikanische Gesetzgeber eher eigene Wege gegangen sein, als dass er sich an die UN Vorschläge hält.
Und klarstellen muß man hier in jedem Fall nochmals den Unterschied von Rechte am Song/ Rechte an der Aufnahme des Songs. Denn dies ist etwas kompliziert und verwirrend. Denn nur an letzterem Bestand für Elvis/ Parker direkte Verfügungsmöglichkeit. Bei ersterem müssen auch trotz eigener Verwertungsgesellschaften wie Glady Music usw. die ursprünglichen Autorenrecht beachtet werden.
Nun ja, ein weites und unübersichtliches Feld... aber höchst interessant wie ich finde
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