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Elvis Presley Elvis Presley - Nachrichten | Aktuelles | Wissenswertes | Bemerkenswertes Alles über den King of Rock 'n' Roll |
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29.01.2011, 11:52
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is scho recht
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Hinweis in eigener Sache: wenn du glaubst, dass ich mich dir gegenüber wie ein Arschloch verhalte, kannst du ziemlich sicher sein, dass du es verdient hast |
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Zitat:
wie sieht daß aus wenn man bei ebay eine gekauft hat - wenn der händler auffliegt hat es den käufer auch mit an den eggs?
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"Ladies and Gentlemen, I´d like to announce that I´m running for President". |
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wenn´s blöd hergeht: ja
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Hinweis in eigener Sache: wenn du glaubst, dass ich mich dir gegenüber wie ein Arschloch verhalte, kannst du ziemlich sicher sein, dass du es verdient hast |
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1) Herstellung und Vertrieb bzw. gewerblicher Verkauf von Bootlegs ist wegen der Verletzung der Urheber- und Lizenzrechte strafbar.
2) Privater Kauf (Endverbraucher) und Besitz von Bootlegs ist nicht strafbar. 3) Während gekaufte Hehlerware (=gestohlene Ware) prinzipiell zurückgegeben werden muss (außer bei Auktionen!), auch wenn man guten Glaubens gekauft hat, gilt dies nicht für von privat und von gewerblichen Händlern gekaufte Bootlegs - diese (bzw. genauer die Tonträger und die Verpackung, also der Gegenstand als materieller) gehören einem nach dem Kauf. 4) Der Privatverkauf von Bootlegs geht im Prinzip ebenfalls in Ordnung. Trotzdem ist die Sache heikel, da man den Nachweis führen muss, dass man dies nicht gewerblich und zur Gewinnerzielung (sondern eben im Rahmen eines Privatverkaufs) macht. Verkauft man mehrere Exemplare derselben Bootleg, hat man sicher unmittelbar ein Rechtfertigungsproblem, auch wenn man sehr viele verschiedene Einzelexemplare anbietet. Grundsätzlich dürfte man eigentlich auch eine Sammlung privat verkaufen, problematisch ist aber wie gesagt, dass man sich dann eventuell mit Anwalt gegen den Vorwurf wehren muss, man habe gewerblich vertrieben. Ich würde ehrlich gesagt, von Privatverkäufen (erst Recht über online-Auktionshäuser) Abstand nehmen. (Anyway: Warum sollte man auch seine Sammlung verkaufen wollen ... ;) ) Das ist JB Geändert von John Burrows (29.01.2011 um 15:27 Uhr) |
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Zitat:
wenn man die sache auf haare am kopf ummünzen würde, hätten sie ein problem bei dir
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"Ladies and Gentlemen, I´d like to announce that I´m running for President". |
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Sorry, wollte oben nochmal was ändern, aber die Zeit war um ... diese Geschichten sind alle ziemlich komplex. Im Normalfall (z.B. jemand kauft bei einem Händler eine professionell aufgemachte und gepresste CD des Labels "Audionics"), ist man als Kunde nicht an der Verletzung von Urheberrechten beteiligt. Weil dies dem Käufer zu große Sorgfaltspflichten auferlegen würde, muss man in so einem Fall nicht "nachweisen", dass man von der Urheberrechtsverletzung und der Verletzung der Verwertungs- und Vertriebsrechte durch Hersteller und Händler nichts gewusst hat. Und man darf auch die CD behalten.
Allerdings liegt die Sache ganz schnell völlig anders, wenn jemand in vollem Bewusstsein ein offensichtlich nicht-lizensiertes (meist "gefälschtes") Produkt kauft (in der Regel um Geld zu sparen). Sagen wir mal, man kauft wissentlich eine gebrannte oder offensichtlich gefälschte FTD-CD, dann ist man auch als "Kunde" durchaus an der Verletzung des Urheberrechts beteiligt und macht sich insofern mit strafbar. Entsprechend weiss ja auch jeder, dass sich strafbar macht, wer im Handel legal erhältliche DVDs/MP3s usw. im Internet saugt - in diesem Fall ist also nicht nur der Anbieter, sondern prinzipiell auch der "Kunde" betroffen. Dabei ist es dann im Fall des Falles auch ganz unerheblich, ob der dem Anbieter etwas bezahlt hat oder nicht. (Für den Anbieter wird es allerdings gleich viel schlimmer, wenn er Geld genommen hat.) JB Geändert von John Burrows (29.01.2011 um 16:22 Uhr) |
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Scheint als sitzt seit heute der erste hinter den Stäbchen und kann nur dazwischen rausschauen
Man, viel Glück allen die einfach ohne eingebaute "Brücke" mit Paypal bezahlt haben....das wird zu Krimi und könnte mal verfilmt werden |