Elvis kleinster Fan-Club

Einklappen
X
 
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • gast-20091208

    Elvis kleinster Fan-Club

    gestern abend bzw heute in der Wiederholung von Paul Panzers 33 bekloppte Fans.

    Elvis kleinster Fan-Club

    hier der link:

  • lonestar
    Hat was zu erzählen

    • 24.03.2014
    • 42

    #2
    Jetzt bin ich echt überrascht

    Das war ja mal ´ne spitzen Seite,


    Das ich dieses Uralt Thema noch einmal aufgreife hat einen einfachen Grund. Der Betreiber dieser Seite war ich.


    Leider habe ich den Betrieb im letzten Jahr wieder eingestellt. Eigentlich Schade, über die Jahre hat sich die Seite recht gut entwickelt. Aber gegen Ende letzten Jahres kamen leider immer wieder irgendwelche unverschämten Leute mit Finanziellen Forderungen, weil ich angeblich gegen urheberrechte verstoßen würde. Meistens ging es dabei um Bilder. Ha ha, nicht ein Verstoß konnte mir nachgewiesen werden. Aber irgendwann hat man es satt sich als Privatperson mit irgendwelchen Geldgeilen Menschen oder deren Rechtsbeistände rumzuärgern.
    Wissen ist Macht – Ich weiß nichts, macht nichts !

    Kommentar

    • Franz Nübel
      Foren-Experte

      • 24.01.2004
      • 780

      #3
      Kann es sein, das Du Dein Impressum nicht richtig formuliert hast, so dass so geldgeile Typen es versucht haben daraus Geld zu schlagen?
      http://elvis-online.weebly.com/uploads/2/1/1/6/21166738/1420284737.png
      https://elvis-presley.jimdofree.com

      Kommentar

      • Winston

        #4
        Mir ist nicht bekannt, dass es jemals Ansprüche auf Urheber bei Bildern auf Fan-Sides gegeben hat. Dann könnten ja alle dicht machen und die Fan-Base würde zerstört werden.

        Kannst du etwas näher darauf eingehen.

        Kommentar

        • michael grasberger
          Posting-Legende

          • 16.02.2006
          • 9974

          #5
          soweit ich weiß, ist es tatsächlich nicht erlaubt, einfach irgendwelche fremden bilder auf die eigene homepage zu stellen.
          dass leute in betrügerischer absicht die bildrechte für sich beanspruchen, steht wieder auf einem anderen blatt.

          "We know that rock'n'roll was not a human invention, that it was the work of the Holy Ghost."
          (Nick Tosches)

          Kommentar

          • Winston

            #6
            Zitat von michael grasberger
            ... soweit ich weiß, ist es tatsächlich nicht erlaubt, einfach irgendwelche fremden bilder auf die eigene homepage zu stellen ...
            Dann macht das Forum mal lieber dicht!

            Vielleicht äußert sich der Admin einmal zu dieser Thematik. Er muss es ja eigentlich wissen.

            Erlaubt oder nicht?

            Kommentar

            • michael grasberger
              Posting-Legende

              • 16.02.2006
              • 9974

              #7
              kann sein, dass das in einem forum wieder anders ist. schließlich ist der betreiber nicht verantwortlich für die beiträge der einzelnen user. oder doch?
              warten wir mal ab, was charro zu dem thema sagt...

              "We know that rock'n'roll was not a human invention, that it was the work of the Holy Ghost."
              (Nick Tosches)

              Kommentar

              • Winston

                #8
                Yup, wäre interessant.

                Kommentar

                • Mike
                  Administrator
                  • 23.09.2003
                  • 12327

                  #9
                  Auch Bilder unterliegen dem Urheberrecht. Der Urheber hat das ausschließliche Recht, sein Werk in körperlicher und in unkörperlicher
                  Form zu verwerten. Verwertung umfasst auch das Verbreitungsrecht einer Kopie.

                  Der Betreiber eines Forums muss bei Bekanntwerden von Rechtsverstößen tätig werden (z.B. durch Löschung des Beitrages). Dabei muss er nicht von sich aus nach Rechtsverstößen forschen.

                  Auf Anordnung der zuständigen Stellen darf der Diensteanbieter im Einzelfall Auskunft über Bestandsdaten
                  erteilen, soweit dies für Zwecke der Strafverfolgung......zur Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum erforderlich ist.


                  Bedeutet also: Abbildungen dürfen grundsätzlich nur vom Ersteller (oder Rechteinhaber) verbreitet werden. Es sei denn, das Einverständnis des Urhebers liegt vor oder ist als gegeben anzunehmen.

                  Wird jetzt gegen das Urheberrecht verstoßen und der Forumbetreiber durch den Rechteinhaber darauf aufmerksam gemacht, muss der Beitrag entfernt werden. Wird durch den Rechtinhaber eine Strafanzeige erstattet, kann es sein, dass der Forumbetreiber auf Verlangen der Strafverfolgungsbehörden die Bestandsdaten (in diesem Fall E-Mail Adresse und die IP Adresse, die zu einem genau bestimmbaren Zeitpunkt erzeugt worden ist) herausgeben muss.

                  Der Fall, dass Strafanzeige durch einen Rechtinhaber erstattet wurde, ist hier noch nicht vorgekommen. Wohl aber das Begehren, einen bestimmten Betrag mit einem Urheberverstoß zu löschen. Diesem Begehren wurde auch nachgekommen, nachdem der Anspruch geprüft wurde.


                  Und jetz mal ehrlich.... bei Bildern, die allgemein im Internet kusieren, wer will da seine Urheberschaft belegen können? Ausnahme vielleicht bei Bildern von Wertheimer und Co.

                  Un da wir das deutsche Urheberrecht anwenden und ihr euch auf der sicheren Seite wähnen möchtet:

                  Das Recht des urhebers erlischt fünfzig Jahre nach dem Erscheinen des Lichtbildes oder, wenn seine erste erlaubte öffentliche Wiedergabe früher erfolgt ist, nach dieser, jedoch bereits fünfzig Jahre nach der Herstellung, wenn das Lichtbild innerhalb dieser Frist nicht erschienen oder erlaubterweise öffentlich wiedergegeben worden ist.

                  Alles bis 1963 ist also gut. Nächstes Jahr sammeln wir dann 1964 usw.
                  Zuletzt geändert von Mike; 26.03.2014, 11:54
                  ><((((º>

                  Kommentar

                  • lonestar
                    Hat was zu erzählen

                    • 24.03.2014
                    • 42

                    #10
                    Zitat von Winston
                    Mir ist nicht bekannt, dass es jemals Ansprüche auf Urheber bei Bildern auf Fan-Sides gegeben hat. Dann könnten ja alle dicht machen und die Fan-Base würde zerstört werden.

                    Kannst du etwas näher darauf eingehen.
                    Mit den Beiträgen war das relativ einfach. Das waren einfach alles selbst verfasste. Mal einfach einen Text kopieren und einfügen, so was kommt, oder kam für mich nicht in Frage. Klar, es gab für den Hardcore Elvis Fan jetzt nichts neues, ich wollte mir ja auch nicht irgendwas aus den Fingern saugen, aber die Art und weise wie ich die Informationen zu Artikeln verpackt habe, war halt meine eigene, persönliche art.

                    Mit den Bildern sieht das schon wieder ganz anders aus. Wenn man es ganz genau nimmt (und glaubt mir, ihr könnt euch nicht vorstellen, wie genau manche Leute sind, wenn sie ein paar Euros wittern) dürfte man fast gar keine Bilder im Internet finden.

                    Bspl.: Ihr fahrt im Urlaub mit der Herzallerliebsten nach Paris und Fotografiert den Eifelturm. Ist es bei Tag, dürft ihr das Bild ins Netz stellen. Ist es der angeleuchtete Eifelturm bei Nacht, verstößt man gegen ein Urheberrecht. Kaum zu glauben, oder?

                    ... Keine Panoramafreiheit in Frankreich
                    Auch sollte man darauf achten, dass nur Bauten und Baudenkmale unter die Panoramafreiheit fallen. Zeitlich begrenzte Installationen, wie zum Beispiel der verhüllte Reichstag des Künstlers Christo können nach wie vor unter das Urheberrecht fallen. In anderen Ländern kann das verschieden geregelt sein. In Frankreich gibt es beispielsweise keine Panaromafreiheit. So kann man zwar ohne weiteres den Eiffelturm bei Tag fotografieren; den nächtlich angestrahlten Eiffelturm hat sich jedoch die französische Firma, die die Licht-Installation entworfen hat, schützen lassen. Dort müssen Reisende aufpassen, welche Fotos sie veröffentlichen....

                    Den ganzen Artikel findet ihr unter:


                    Klar, wie ich schon erwähnt hatte, nichts, aber auch gar nichts wurde mir an Urheberrechtsverletzungen nachgewiesen und ich musste auch nie etwas zahlen, aber es war einfach nur noch nervig, sich mit den Leuten rumzuärgern. Manche Menschen glauben wohl, mit einer einzelnen Privatperson die von nichts Ahnung hat kann man es machen. Gut, nach über sieben Jahren habe ich die Seite aus dem Netz genommen, aber nicht einer von den Geldgierigen Halsabschneidern hat auch nur einen Cent von mir bekommen.
                    Wissen ist Macht – Ich weiß nichts, macht nichts !

                    Kommentar

                    • charro
                      Posting-Legende

                      • 03.09.2005
                      • 8573

                      #11
                      Zitat von lonestar
                      Klar, wie ich schon erwähnt hatte, nichts, aber auch gar nichts wurde mir an Urheberrechtsverletzungen nachgewiesen und ich musste auch nie etwas zahlen, aber es war einfach nur noch nervig, sich mit den Leuten rumzuärgern.
                      Ich bezweifle, dass man Dir den Verstoß nicht nachweisen konnte. Soweit jedes Bild - ausnahmslos - urheberrechtlichen Schutz genießt, dürfte klar sein, dass Du in dem Moment, in welchem Du ein Bild veröffentlichst, welches Du nicht selbst gemacht hast und auch sonst keine Zustimmung vom Rechteinhaber hast, einen urheberrechtlichen Verstoß begehst.
                      Eine ganz andere Frage ist eher: kann der andere seine Urheberschaft oder sonstigen Verwertungs- oder Nutzungsrechte nachweisen. Zumindest das dürfte im Einzelfall zu Schwierigkeiten führen.

                      Am einfachsten dürfte es für die großen Argenturen wie getty sein. Aber auch hier ist vieles unklar, wie der Fall Bonja vor dem LG Hamburg zeigt. Einzig sinnvolles Beweismittel dort: das Negativ!

                      Allerdings kann ich nur dringend raten: sofern es keine eindeutigen Hinweise gibt, würde ich mich nicht auf eine Diskussion dahingehend einlassen, ob der andere nun Urheber oder sonstiger Rechteinhaber ist. Da kommt man schneller in eine eigene Beweislast (sog. sekundäre Beweislast) sofern der vermeintliche Rechteinhaber zumindest nachvollziehbar seine Rechte belegen kann. Und dann wirds schwer....


                      Manche Menschen glauben wohl, mit einer einzelnen Privatperson die von nichts Ahnung hat kann man es machen. Gut, nach über sieben Jahren habe ich die Seite aus dem Netz genommen, aber nicht einer von den Geldgierigen Halsabschneidern hat auch nur einen Cent von mir bekommen.
                      Typische naive Sichtweise, die am Ende meist ins Fiasko führt. Mal einfach anders herum gedacht: Du hast eine private homepage, auf der Du Urlaubsbilder, lustige Schnappschüsse und sonstige "künstlerische Werke" zeigst. Plötzlich findest Du die Bilder in rauen Mengen auf ebay, facebook, Foren usw. Du schreist "hurra, wie geil ist das denn?!" Oder sagst Du eher, "Was soll der Mist, das sind meine Bilder!"... Think about it und dann reden wir nochmal über die Halsabschneider....

                      Kommentar

                      • charro
                        Posting-Legende

                        • 03.09.2005
                        • 8573

                        #12
                        Zitat von michael grasberger
                        warten wir mal ab, was charro zu dem thema sagt...
                        Im Grunde hat Mike hier schon das Wesentliche gesagt. Jedes Bild egal welcher Quali, also im Grunde auch der Handy-Schnappschuss, ist urheberrechtlich geschützt, sodass ich mich mit jeder Verbreitung (also jedem Posten) zumindest in unbekanntes Fahrwasser begebe. Die Frage ist dann aber natürlich immer der konkrete Nachweis, wer denn nun Rechteinhaber ist.

                        Aber eine Einschränkung:
                        Zitat von Mike
                        Das Recht des urhebers erlischt fünfzig Jahre nach dem Erscheinen des Lichtbildes oder, wenn seine erste erlaubte öffentliche Wiedergabe früher erfolgt ist, nach dieser, jedoch bereits fünfzig Jahre nach der Herstellung, wenn das Lichtbild innerhalb dieser Frist nicht erschienen oder erlaubterweise öffentlich wiedergegeben worden ist.

                        Alles bis 1963 ist also gut. Nächstes Jahr sammeln wir dann 1964 usw.
                        Du musst unterscheiden zwischen Lichtbildern und Lichtbildwerken. Für letztere verfällt der Schutz erst nach 70 Jahren, siehe § 64 UrhG sowie § 72 Abs. 3 UrhG. Zumindest künstlerisch ansprechende Bilder von Profifotografen (Wertheimer, ggf. Bonja & Co) dürften durchaus als Lichtbildwerke einzuordnen sein, sodass hier die Rechnung nicht aufgeht.

                        Kommentar

                        • lonestar
                          Hat was zu erzählen

                          • 24.03.2014
                          • 42

                          #13
                          Wie ich sagte

                          Ich bin mir sicher, das ich wohl mit irgendwelchen Bildern gegen Urheberrechte verstoßen habe (ja, heute weiß ich das) aber das eigentliche Ding war ja, das mir die Leute, die sie (die Urhebberrechte) eben nicht hatten, bei mir Kassieren wollten.
                          Deswegen konnten sie mir ja nicht Nachweisen das sie wirklich die Rechteinhaber sind.

                          Allerdings kann ich nur dringend raten: sofern es keine eindeutigen Hinweise gibt, würde ich mich nicht auf eine Diskussion dahingehend einlassen, ob der andere nun Urheber oder sonstiger Rechteinhaber ist. Da kommt man schneller in eine eigene Beweislast (sog. sekundäre Beweislast) sofern der vermeintliche Rechteinhaber zumindest nachvollziehbar seine Rechte belegen kann. Und dann wirds schwer....
                          Genau das ist auch der Grund, warum es die Seite nicht mehr gibt.

                          Typische naive Sichtweise, die am Ende meist ins Fiasko führt. Mal einfach anders herum gedacht: Du hast eine private homepage, auf der Du Urlaubsbilder, lustige Schnappschüsse und sonstige "künstlerische Werke" zeigst. Plötzlich findest Du die Bilder in rauen Mengen auf ebay, facebook, Foren usw. Du schreist "hurra, wie geil ist das denn?!" Oder sagst Du eher, "Was soll der Mist, das sind meine Bilder!"... Think about it und dann reden wir nochmal über die Halsabschneider....
                          Auch da können wir drüber reden. Als meine HP seinerzeit bei RTL Paul Panzer...
                          vorgestellt wurde, haben sie auch gegen das urheberrecht verstoßen. Und ich habe das mit gemischten Gefühlen gesehen.

                          Einerseits wusste ich garnichts davon, das die HP vorgestellt wurde. Ich habe es erst über mein Gästebuch erfahren, weil ich plötzlich sehr viele Einträge hatte, weil die Seite im TV war. Und weil die allermeisten Reaktionen positiv waren hatte ich mich schon gefreut.

                          Andererseits, es hat mich geärgert das die Seite ohne mein wissen vorgestellt wurde und dann noch in einer Sendung wo es wohl um bekloppte Fans geht. Das fand ich ärgerlich.

                          Ein Bekannter, der auf dem Amtsgericht arbeitet, riet mir zu einem Anwalt zu gehen und den Sender zu verklagen. Es wurden ja auch Bilder von mir gezeigt. Und das ganze ohne mein wissen, oder Einverständniss. Ich hätte mit Sicherheit etwas Kohle rausschlagen können. Aber das habe ich nicht getan.
                          Ich habe immer betont das die Seite nur ein Hobby von mir ist und ich keinerlei Finanziellen absichten habe.
                          Wissen ist Macht – Ich weiß nichts, macht nichts !

                          Kommentar

                          • charro
                            Posting-Legende

                            • 03.09.2005
                            • 8573

                            #14
                            Das ist auch alles gut und ehrt Dich. Nur darfst Du dann nicht andere, die eben ihre Rechte wahrnehmen wollen nicht als Abzocker oder geldgierige Halsabschneider hinstellen. Schließlich nehmen sie nur ihre gesetzlich verbrieften Rechte wahr. Und das UrhG eine Abkürzung für UnRedliches HalsabschneiderGesetz darstellt, ist mir nicht bekannt....

                            Aber ich gebe Dir insoweit recht, einige übertreiben da ein wenig was Kosten für einen nachträglichen Schadensersatz (nachträgliche Lizenzierung) oder Anwaltskosten angeht. Hier gibt es klare Vorgaben was die Tarife betrifft, von diesen deutlich nach oben abzuweichen ist dann doch unredlich. Aber hierfür steht ja nun seit Oktober 2013 auch ein entsprechender Gegenanspruch zur Verfügung, sodass jeder Abmahner das Risiko solcher Übertreibung kennen sollte.

                            Kommentar

                            • michael grasberger
                              Posting-Legende

                              • 16.02.2006
                              • 9974

                              #15
                              Zitat von charro
                              Nur darfst Du dann nicht andere, die eben ihre Rechte wahrnehmen wollen nicht als Abzocker oder geldgierige Halsabschneider hinstellen.
                              soweit ich das verstanden habe, ging es aber nicht um die tatsächlichen rechteinhaber sondern um irgendwelche leute, die einfach nur behauptet haben, die bildrechte zu besitzen.
                              da geht es (wie bei den abmahnungen wegen bootlegs) anscheined rein um geldmacherei durch einschüchterung.

                              "We know that rock'n'roll was not a human invention, that it was the work of the Holy Ghost."
                              (Nick Tosches)

                              Kommentar

                              Lädt...