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Elvis Presley Elvis Presley - Nachrichten | Aktuelles | Wissenswertes | Bemerkenswertes
Alles über den King of Rock 'n' Roll

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  #1  
Alt 04.08.2005, 15:24
Tschabo
Gast
 
Beiträge: n/a
Presley-Mercedes von Kleinkind ersteigert

Bericht vom 2. August 2005 aus


Der Autohändler Gene Epstein aus New York ist sauer: Er hatte einen 69er Mercedes 600 bei eBay eingestellt. Und weil der Benz einst niemand geringerem als Elvis Presley gehörte, schien ihm ein Sofortkauf-Preis von 245.000 Dollar angemessen. Auch Bieter schien es einige zu geben. Die Gebote hatten sich immerhin schon auf 175.000 Dollar hochgeschaukelt, als der Zuschlag als Sofortkauf erfolgte.

Doch daraus wurde nichts. Der Käufer, ein 40 Jahre alter Vertreter, wollte den Kauf nicht selbst getätigt haben. Er machte seine erst 2 Jahre alte Tochter verantwortlich. Sie habe beim Sofortkauf zugeschlagen, als sie bei ihm am Computer auf dem Schoß saß. Ohne sein Zutun sei sei auf dem Bildschirm plötzlich der Schriftzug "Congratulations!" erschienen.

Nach dieser Schlappe versuchte der Autohändler nochmal sein Glück. Doch der Bedarf an Elvis Presley-Karossen schien gesättigt. Er erhielt bei der zweiten Versteigerung keine Gebote mehr. Nun forderte er den Scheinkäufer auf, zumindest 10.000 Dollar im Rahmen einer Schlichtung zu zahlen. Doch der konnte nur 2.500 Dollar aufbringen, was von dem Autohändler abgelehnt wurde. Der Händler will nun sein Glück auf dem Klageweg versuchen und verlangt von dem Vertreter die Zahlung des vollen Kaufpreises zuzüglich Schadensersatz in Höhe von weiteren 150.000 Dollar.

Nun wird also ein Gericht entscheiden müssen, ob in diesem Fall ein Kaufvertrag zustande kam. Allerdings muss dazu der Vertreter erst einmal genügend Sicherheiten aufbringen, um einen Anwalt für die Verhandlungen zu finden.
Alt Alt 04.08.2005, 15:24
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  #2  
Alt 04.08.2005, 15:41
Benutzerbild von LadyLike
LadyLike LadyLike ist offline
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Registriert seit: 21.06.2005
Ort: BAYERN
Beiträge: 5.150
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Der arme Vater, tja aber wenns ums Geld geht ist es ja immer so
  #3  
Alt 04.08.2005, 16:06
Benutzerbild von Tafka S.
Tafka S. Tafka S. ist offline
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Registriert seit: 22.06.2005
Beiträge: 9.924
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Amüsante Anekdote!
Aber ich halte das mit der Tochter auf dem Schoß für eine Ausrede, ehrlich gesagt.
  #4  
Alt 04.08.2005, 16:50
Benutzerbild von griefchen
griefchen griefchen ist offline
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Registriert seit: 01.07.2005
Beiträge: 4.729
griefchen Renommee-Level 6%griefchen Renommee-Level 6%griefchen Renommee-Level 6%
Schöne, amüsante Story....
  #5  
Alt 04.08.2005, 21:13
Benutzerbild von allerteuerste
allerteuerste allerteuerste ist offline
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Beiträge: 2.855
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ich frage mich, ob bei ebay auch das rücktrittsrecht gilt?
__________________
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  #6  
Alt 05.08.2005, 02:34
Benutzerbild von Cap
Cap Cap ist offline
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Beiträge: 2.559
Cap Renommee-Level 0,4%
Zitat:
Zitat von allerteuerste
ich frage mich, ob bei ebay auch das rücktrittsrecht gilt?
Zitat:
Wenn Sie als Käufer bei eBay über eine Auktion oder Sofort-Kaufen einen Artikel kaufen, gilt dieser Kauf als Vertrag, und der Käufer ist verpflichtet, den Kauf abzuschließen. Bieten Sie daher nur für Artikel bzw. kaufen Sie nur dann einen Artikel, wenn Sie absolut sicher sind, dass Sie diesen Artikel wirklich erwerben möchten
So stehts bei Ebay
  #7  
Alt 05.08.2005, 10:24
Benutzerbild von Sivle
Sivle Sivle ist offline
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Ort: Bayern
Beiträge: 2.667
Sivle Renommee-Level 26%Sivle Renommee-Level 26%Sivle Renommee-Level 26%Sivle Renommee-Level 26%Sivle Renommee-Level 26%Sivle Renommee-Level 26%
Tja, Shit happens.
Aber ich glaube nicht so recht an die Geschichte. So ein Sofortkauf wird ja nicht nur durchen einen Mausklick gemacht. Da hätte das Baby aber schon einige Klicks machen müssen
  #8  
Alt 05.08.2005, 11:01
Benutzerbild von allerteuerste
allerteuerste allerteuerste ist offline
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Registriert seit: 27.06.2004
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Beiträge: 2.855
allerteuerste Renommee-Level 2%
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Zitat:
Zitat von Sivle
... Aber ich glaube nicht so recht an die Geschichte. So ein Sofortkauf wird ja nicht nur durchen einen Mausklick gemacht. Da hätte das Baby aber schon einige Klicks machen müssen
sehr gutes argument!
__________________
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  #9  
Alt 05.08.2005, 11:11
Benutzerbild von allerteuerste
allerteuerste allerteuerste ist offline
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Beiträge: 2.855
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Zitat:
Zitat von Cap
So stehts bei Ebay
das weiß ich. aber nicht alles, was so bei ebay steht, ist auch rechtens. und letztendlich gelten die gültigen rechte.
ein vertrag, der bedingungen enthält, die geltende rechte ausschließen, ist rechtswidrig und somit ungültig.

da es bei den meisten kaufgeschäften ein rücktrittsrecht gibt, sehe ich keinen grund, warum das ausgerechnet bei ebay ausgeschlossen sein sollte.

abgesehen davon kann man auch bei ebay sehr wohl sein angebot - vorausgesetzt, man tut dies rechtzeitig und mit begründung - zurückziehen.

dieses baby müßte ja, wie in diesem board schon angedeutet, sogar drei mal auf den jeweilig richtigen button gedrückt haben und obendrein noch so lange ohne aufsicht gewesen sein, dass es zu spät gewesen wäre, die rückgängigmachende option zu wählen.

weshalb die ganze geschichte entweder betrug seitens des käufers oder hoaxalarm angesagt ist.
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  #10  
Alt 05.08.2005, 14:59
Benutzerbild von Cap
Cap Cap ist offline
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Zitat:
Zitat von allerteuerste
das weiß ich. aber nicht alles, was so bei ebay steht, ist auch rechtens. und letztendlich gelten die gültigen rechte.
ein vertrag, der bedingungen enthält, die geltende rechte ausschließen, ist rechtswidrig und somit ungültig.

da es bei den meisten kaufgeschäften ein rücktrittsrecht gibt, sehe ich keinen grund, warum das ausgerechnet bei ebay ausgeschlossen sein sollte.

abgesehen davon kann man auch bei ebay sehr wohl sein angebot - vorausgesetzt, man tut dies rechtzeitig und mit begründung - zurückziehen.

dieses baby müßte ja, wie in diesem board schon angedeutet, sogar drei mal auf den jeweilig richtigen button gedrückt haben und obendrein noch so lange ohne aufsicht gewesen sein, dass es zu spät gewesen wäre, die rückgängigmachende option zu wählen.

weshalb die ganze geschichte entweder betrug seitens des käufers oder hoaxalarm angesagt ist.
Das es grundsätzlich ein Widerrufs- und Rückgaberecht bei Verkäufen zwischen Unternehmern und Verbrauchern bei ebay gibt, hat sich mittlerweile herumgesprochen. Dennoch versuchen einige Gewerbetreibende die für sie nachteiligen Regelungen des möglichen Widerrufs- und Rückgaberecht gemäß § 312 d BGB durch gewählte Formulierungen in entsprechenden Widerrufsbelehrungen zu umgehen.



Bei Verkäufen im Internetauktionshaus ebay handelt es sich um Fernabsatzverträge gemäß § 312 d BGB.



Ist der Verkäufer Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und der Käufer Verbraucher im Sinne des § 13 BGB besteht ein Widerrufs- und Rückgaberecht gemäß § 312 d BGB.

Und ? Ist er Unternehmer ?
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ersteigert, kleinkind, presleymercedes


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